Der Prozess gegen einen der Männer, die einen Geschäftspartner kurz verschleppten, ist zu Ende.
UrteilMilde Strafe für den Leverkusener Geiselnehmer
Für Emre A. (Name geändert) war es keine Geiselnahme und kein erpresserischer Menschenraub. Für die 20. Große Strafkammer am Düsseldorfer Landgericht schon. Allerdings fällt die Strafe gering aus: Ein Jahr und zehn Monate muss der inzwischen 31 Jahre alte Leverkusener mit türkischen Wurzeln ins Gefängnis – und das auch nur, wenn er gegen die Bewährungsauflagen verstößt. So lautete das Urteil am Freitag.
Der Fall wirkte bei näherer Betrachtung beinahe skurril. Erschwerend kam für die Richter hinzu, dass der Komplize von Emre A. inzwischen untergetaucht ist und das Opfer verstorben. Die Beweislage war dennoch ziemlich eindeutig: Über Stunden hat die Polizei mitgehört, was an jenem Freitag, 13. Mai 2022, passierte: Immer wieder riefen die Geiselnehmer einen Freund des Opfers an. Den Mann hatten sie aus einem Büro in Neuss verschleppt – ob dabei eine Waffe im Spiel war, konnte vor Gericht nicht geklärt werden. Mit dem Volvo des Komplizen von Emre A. ging es dann in einen Keller in Köln. Von dort kamen die Anrufe und Forderungen.
Aus 55.000 wurden 150.000 Euro
Ging es zuerst um rund 55.000 Euro, die das Opfer den beiden Männern offenbar schuldete, wurden in kurzer Zeit 150.000 Euro draus. Auch das ist aus den von der Polizei mitgeschnittenen Telefonaten zu entnehmen. Wie auch die Drohung, dem Opfer ein Ohr abzuschneiden, wenn das Geld nicht sofort herbeigeschafft wird.
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Dazu kam es zum Glück nicht. Stattdessen löste sich die Geiselnahme aus kaum nachvollziehbaren Gründen mehr oder weniger in Wohlgefallen auf: Die beiden Entführer packten ihr Opfer wieder in den Volvo und fuhren mit ihm nach Opladen zu Burger King. Auch das konnte die Polizei mitverfolgen. Ein Mobiles Einsatzkommando griff zu. Auch die Festnahme ist dokumentiert – und zwar durch die Kameras in der Lobby des Burger King in der Fuchskuhl. Spektakulär war auch die nicht.
Dazu passte, dass beide Täter ganz offen über den Tag und ihre Tat sprachen. Dass sie eine Geisel genommen und eine Erpressung begangen hatten, schien ihnen nicht bewusst zu sein. Das musste von den Richtern erst geschaffen werden. Jedenfalls bei Emre A.