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Parken auf GehwegenWehe, wenn sich ein Leverkusener Nachbar beschwert

Lesezeit 3 Minuten
Wo der Platz auf Bürgersteigen zu eng wird, ist Parken nicht erlaubt. Zum Beispiel hier könnte es nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Parken auf Gehwegen zu Schwierigkeiten kommen, wenn jemand die Behörden informiert. Ein Bild aus der Kolonie III.

Wo der Platz auf Bürgersteigen zu eng wird, ist Parken nicht erlaubt. Zum Beispiel hier könnte es nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Parken auf Gehwegen zu Schwierigkeiten kommen, wenn jemand die Behörden informiert. Ein Bild aus der Kolonie III.

Es gibt ein neues Urteil zum oft geduldeten, aber unerlaubten Parken auf Gehwegen.

Bisher geduldetes, eigentlich illegales Parken auf Gehwegen war zuletzt immer mal ein politisches Thema in Leverkusen. Zuerst gab es den Versuch aus der Bezirkspolitik, das Parken in der Waldsiedlung auf Gehwegen zu legalisieren. Die Begründung damals: Die Autos werden immer breiter. Er zog dafür Kritik auf sich. 2023 lehnten die politischen Gremien einen Bürgerantrag ab, mit dem das Parken auf Gehwegen auf der Rheindorfer Straße beendet werden sollte. Das Argument dort: Eigentlich jeder habe dort eine Garage. Dass die Bürgersteige mit Autos zugestellt werden, sei unnötig. Die Garagen werden nicht selten als Stauraum und zusätzlicher Keller genutzt.

Eine neue Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hat jetzt den Anspruch von Anwohnern gestärkt, die die Straßenverkehrsbehörden auf verbotswidrig auf den Gehwegen geparkte Fahrzeuge aufmerksam machen: Die Behörden, die bisher oft ein Auge zugedrückt haben, müssen demnach jetzt aktiv werden, wenn sich ein Anwohner in seiner Straße von auf dem Gehweg verbotswidrig geparkten Autos behindert fühlt. Für einige Siedlungen ohne Garagen gilt: Wehe, wenn sich ein Nachbar beschwert.

Leverkusen: Parken verboten, solange nicht explizit erlaubt

Aber es braucht einen Nachbarn aus der Straße, den die auf den Bürgersteigen parkenden Autos so sehr nerven, dass er oder sie die Behörden ruft, die dann aktiv werden müssen. Der Fußgänger-Lobbyverein „Fuss“ (Fachverband Fußverkehr Deutschland) schreibt, dass das Parken eines Fahrzeugs auf einem Gehweg verboten sei, solange es nicht explizit erlaubt sei. Das heißt also, es müssen die blauen Verkehrsschilder (Zeichen 315) am Rand stehen, die das Parken freigeben, oder Parktaschen auf der Straße markiert sein. Wenn das stimmt, gibt es in Leverkusen viele Gehwege, auf denen eigentlich illegal geparkt wird.

Die Stadtverwaltung hat sich Gedanken über das Urteil gemacht. Für unerlaubtes Gehwegparken gebe es konsequent Verwarnungen und Bußgelder durch die Außendienstkräfte des Fachbereichs Ordnung und Straßenverkehr; bei möglicher Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer schleppe man ab. Das Urteil betreffe das unerlaubte Gehwegparken. In Leverkusen sei jedoch in weiten Teilen das Gehwegparken erlaubt, schreibt ein Stadtsprecher. Man fühlt sich also nicht betroffen von dem Urteil.

Der Stadtsprecher schreibt, dass die Fußgängerbeauftragte im Fachbereich Mobilität und Klimaschutz das Urteil aber zum Anlass nehme, zu prüfen, ob an der bestehenden Regelung des Gehwegparkens festgehalten werden könne. Bürgerinnen und Bürger seien eingeladen, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung, der Politik und von Verbänden die Belange der Fußgängerinnen und Fußgänger zu verbessern.

Dazu gibt es noch in diesem Jahr gemeinsame Begehungen, zunächst exemplarisch für den Stadtteil Manfort. Dort bereite man den „Fußgänger-Check“ in einem Auftakt-Workshop mit Bürgerinnen und Bürgern vor. Inhalte und Ergebnisse der Begehungen will man in einem nächsten Workshop vorstellen und dort auch Verbesserungen erörtern. Geplant seien die Begehungen im Stadtteil für Oktober 2024, zu denen bald Einladungen herausgegeben werden.