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RadwegenutzungEs geht in Leverkusen wohl nicht ohne neue Schilder

Lesezeit 2 Minuten
Robert-Blum-Straße: Diesen Radweg muss man nicht benutzen, man darf aber. Die Straße ist für Radler freigegeben.

Robert-Blum-Straße: Diesen Radweg muss man nicht benutzen, man darf aber. Die Straße ist für Radler freigegeben.

Die CDU sorgt sich in Opladen um den Radverkehr.

Eigentlich alle Radfahrer dürften dieses Ärgernis kennen: Man hat seinen Rhythmus gefunden, tritt gleichmäßig und in die Pedale; mitten im schönsten Rollen erschrickt man sich fürchterlich, weil man von hinten laut angehupt wird: ärgerlich. Der Grund liegt in einer Änderung im Straßenverkehr, die mittlerweile einige Jahre alt ist, die aber noch nicht bei jedem Autofahrer, aber auch nicht bei allen Radfahrern und Fußgängern angekommen ist: Für mehr als 200 Radweg-Abschnitte musste die Leverkusener Stadtverwaltung nach einem Gerichtsurteil die Benutzungspflicht für Radwege aufheben.

Die Huperei ist also nicht selten unangebrachte Besserwisserei: Längst nicht jeden roten Streifen, der neben der Straße liegt, müssen Radfahrer auch nutzen. Sind die blauen Radweg-Schilder abmontiert, heißt das: Radfahrer dürfen auf der Straße fahren. Sie müssen es aber nicht unbedingt.

Ungenaue Verkehrssituation auf der Robert-Blum-Straße

Die CDU hat einen nach ihrer Auffassung gefährlichen Abschnitt gefunden: die Robert-Blum-Straße zwischen den Kreisverkehren am Raiffeisenmarkt und am Brauhaus Janes. Dort sei es gefährlich, wenn Radfahrer einerseits erlaubterweise auf der stark befahrenen Straße führen, sie machten sich aber strafbar, wenn sie trotz der Aufhebung den alten roten Streifen nutzten.

„Der Radfahrer ist auf dieser Straße immer der Dumme“, schreiben die Christdemokraten in einer Anfrage an die Stadtverwaltung. Ziel: Klarheit im Verkehr zu schaffen: Entweder die Benutzung des Radwegs wieder mit Schildern anzuordnen oder die roten Radweg-Platten herauszunehmen, damit auch den Autofahrern klar wird, die die Änderung nicht mitbekommen haben, dass der Radfahrer auf der Straße fahren darf.

Hunboldtstraße: Diesen Radweg muss man nicht benutzen, man darf aber. Die Straße ist für Radler freigegeben.

Hunboldtstraße: Diesen Radweg muss man nicht benutzen, man darf aber. Die Straße ist für Radler freigegeben.

Den Radweg auf der Robert-Blum-Straße habe man auf Basis eines Gutachtens von der Pflicht entbunden. Die Radfahrenden könnten dort selbst wählen, wo sie fahren wollen, weshalb man die roten Platten auch nicht herausnehmen will.

Radfahren auf der Straße erlaubt

Die Stadt hat erkannt, dass es wohl nicht ohne neue Schilder gehen kann: Zukünftig sei geplant, auf die Aufhebung der Benutzungspflicht mit Schildern hinzuweisen. In anderen Städten gibt es Hinweise, die Autofahrer aufklären: „Radfahren auf der Straße erlaubt.“

Friedrich-Ebert-Straße: Die Straße ist seit Jahren für Radler freigegeben. Bild: Ralf Krieger

Von hinten angeklingelt: Die Benutzungspflicht ist hier seit Jahren für Radler aufgehoben.

Die Liste der Radwege, auf denen die Benutzungspflicht aufgehoben ist, ist lang: Für 221 Abschnitte von Hitdorf bis Steinbüchel, sind die Radfahrer inzwischen entbunden.

Es sind aber nicht nur die Autofahrer, die sich nicht an neue Verkehrsregeln gewöhnen können: Seit Jahren sollen Radler zum Beispiel die Friedrich-Ebert-Straße zwischen Ludwig-Erhard-Platz und City benutzen; nicht mehr den viel zu engen, dunkelrot gepflasterten Radweg, der kaum vom Fußweg zu unterscheiden ist. Dennoch fahren dort bisweilen Radfahrer und klingeln, manchmal regelrecht wütend aufs alte Recht beharrend, Fußgänger von hinten an und beweisen damit: Wahre Rechthaberei ist kein Alleinstellungsmerkmal von Autofahrern.