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Antrag gestelltStand-up-Paddeln auf Leverkusener Seen soll erlaubt werden

Lesezeit 2 Minuten
Stand Up Paddel Leverkusen Hitdorfer See 2016

2016 wagte sich dieser Mann mit einem Stand-Up-Paddle an den Hitdorfer See.

Leverkusen – Die Ratsfraktion der Wählergruppe Opladen Plus will Stand-Up-Paddeln (SUP) und Schlauchboote auf Leverkusener Badeseen erlauben und hat einen entsprechenden Antrag gestellt. Aktuell ist es verboten, auf dem Hitdorfer und dem Silbersee mit einem SUP oder Schlauchboot unterwegs zu sein. Der kommunale Ordnungsdienst soll zuletzt rigoros dagegen vorgegangen sein.

Stand Up Paddeln nicht explizit in Verordnung genannt

Dabei wird das Stand-Up-Paddeln gar nicht explizit in der Seenverordnung der Stadt erwähnt. Verboten ist lediglich das „Befahren mit Booten und das Surfen“. Der Ordnungsdienst leitet Schlauchboote und SUP's daraus aber ab. Für Markus Pott von Opladen Plus ist das Vorgehen der Stadt unverständlich: „Da sollte man schon unterscheiden. Boote haben ja eine gewisse Geschwindigkeit und Härte aber Schlauchboote fallen da doch nicht drunter.“

Wenn es nach ihm ginge, müsse man die 18 Jahre alte Seenverordnung auch nicht zwingend ändern. Es könne Ermessenssache sein, was unter die Begriffe Boote und Surfen falle. Vor allem Stand-Up-Paddler würden sich „sehr langsam, völlig geräuschlos über den See bewegen.“

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Ihr ruhiges Dahingleiten sei darüber hinaus „schön anzusehen und eine Zierde des Sommergeschehens auf den Badeseen“, heißt es in dem Antrag der Ratsfraktion. Der kommunale Ordnungsdienst habe an den Badeseen „wahrlich genug zu tun“, diese „nette Art des Wassersports“ sollte jedoch nicht durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterbunden werden.

Die Stadt äußert sich auf Anfrage nicht zu Inhalten des laufenden politischen Diskurses. Sie verweist auf die geltende Schutzverordnung. Bei den Badeseen handele es sich um Schutzgebiete, in denen eine Reihe von Verboten gelte. Neben dem Stand-Up-Paddeln und Schlauchbooten sind auch das Campen, in der Zeit von Mai bis Ende September das Mitführen von Hunden, Grillen und die Verursachung von Lärm und Müll verboten.