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GrünsatzungUmweltschützer wollen Schottergärten in Leverkusen verbieten lassen

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Heute nur hässlich, bald womöglich eine Ordnungswidrigkeit: Ein Schottergarten. Beispiel aus Bürrig, Rheindorfer Straße. Foto: Ralf Krieger

Archivbild eines Schottergarten in Bürrig

Ein Brief mit vielen Unterzeichnern fordert eine entscheidende Änderung an der Grünsatzung in der Stadt.

Mit dem ersten Entwurf der neuen Leverkusener Grünsatzung, den die Verwaltung vorgelegt hatte, waren Umweltschützer noch ziemlich einverstanden. Erst danach nahm die Politik Einfluss auf das Regelwerk, es wurde aus Sicht von Klima- und Umweltschutz entschärft. Bis zum 17. November konnten sich alle Bürger zum vom Rat vorgelegten Entwurf äußern, Anregungen oder Einwände aussprechen.

Eine dieser Äußerungen, die 23 zum Teil aus der Umweltschützer-Szene bekannte Personen aus allen Gegenden der Stadt unterzeichnet haben, liegt dem „Leverkusener Anzeiger“ vor.

Kritik: Leverkusener Grünsatzung soll nur bei Neubauten gelten

Die Unterzeichnenden kritisieren, dass die Grünsatzung für die Gestaltung der Grundstücksfreiflächen lediglich bei der Neuanlage von Gärten und bei Neubauten gelten soll. Bestehende Schottergärten, die aber genauso schlecht fürs Stadtklima sind wie neue, können demnach so bleiben, wie sie sind. Trotz einer neuen Grünsatzung.

Dabei entsprächen Schottergärten oder mit Platten versiegelte Hausgärten nicht der Landesbauordnung, heben die Umweltschützer hervor. Die besagt in Paragraf 10, dass nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke in Kleinsiedlungsgebieten, reinen und allgemeinen Wohngebieten gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten seien.

Andere Städte machen vor, wie es geht: etwa Herford und Hamm

Daraus folgern die Fürsprecher für mehr Grün in der Stadt, dass in der Regel alle vorhandenen Schottergärten – Baugenehmigung hin oder her – illegal seien, also keinen Bestandsschutz genießen können. Leverkusen sei überdurchschnittlich versiegelt und damit hitzegeplagt, das sei mit dem Klimaschutzkonzept 2020 amtlich festgestellt worden.

Andere Städte machten vor, wie man gegen die unerwünschten Steinwüsten vorgehen könne: Herford setze zum Beispiel Drohnen ein, wie etwa das Westfalen-Blatt im Mai dieses Jahres berichtete. Dort soll uneinsichtigen Schotterfreunden auch Zwangsgeld angedroht worden sein. Die Rechtslage sei eindeutig: Graue Gärten seien einfach verboten.

Die Stadtverwaltung entschuldigt sich stets mit dem nicht zu rechtfertigen Personalaufwand für eine Durchsetzung der Gesetzeslage. Die Kontrolle könnten immerhin die von der Stadt bestellten Landschaftswächter übernehmen. Leverkusen soll sich nach Meinung der Unterzeichner an den Städten ein Beispiel nehmen, die gegen bestehende Schottergärten konsequent vorgehen. Unter Wahrung einer angemessenen Frist könnten die Steingärten zurückgebaut werden müssen. Die Durchsetzung der Entsiegelung könne die Stadt etwa durch die Ankündigung einer entsprechend höheren Grundsteuer vorantreiben, so der Vorschlag.

Schließlich schreiben die Unterzeichner: „Es gehe nicht nur um Klimaschutz, sondern auch um unser aller Gesundheit und den Erhalt von Ökosystemen sowie Artenschutz.“ Falls die vorgelegte Äußerung nicht in die Grünsatzung eingearbeitet werde, solle sie als eigenständiger Bürgerantrag gelten. Sie würde dann mit in die Diskussion eingebracht.

Die Gestaltungsregeln im Grünsatungs-Entwurf verbieten nicht nur Schotter, auch Kunststoff- oder mit Planen behängte Sichtschutz-Zäune sollen zugunsten von Hecken nicht mehr zulässig sein. Für größere Grundstücke wird die Pflanzung von Sträuchern und Bäumen Pflicht.

In eine ähnliche Richtung zielt ein Bürgerantrag von Manfred Urbschat. Demnach soll die Stadt Leverkusen zusätzlich konstruktiv an die Plage der Schottergärten gehen: Analog zum Vorgehen der Stadt Burscheid soll Leverkusen mit einem einjährigen Modellversuch zur Klimaschutzförderung Pflanzungen von geeigneten Bäumen in Schottergärten finanziell unterstützen.