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AmtsgerichtProzess in Leverkusen platzt wegen Sex-Date

Lesezeit 2 Minuten
Das Amtsgericht in Opladen

Aus einem ganz speziellen Grund ist am Freitag ein Prozess am Amtsgericht in Opladen geplatzt.

Die Schöffin ist befangen: Sie hatte vor ein paar Monaten eine intime Beziehung mit dem Angeklagten in einem Vergewaltigungsprozess.

Als das Gericht mit Dietmar Adam und den beiden Schöffen am Freitagvormittag aufzieht, muss die Laienrichterin erkennbar schlucken: Der Mann, der ihr da schräg gegenüber auf der Anklagebank sitzt, ist kein Unbekannter: „Ich kenne ihn. Aber nur unter einem anderen Namen“, sagt die junge Frau und lächelt ein bisschen hilflos. Der Beschuldigte bestätigt das: „Alle kennen mich unter dem Namen Tim“, sagt er und ergänzt einen Nachnamen, der auch nicht dem entspricht, was in seinem Pass steht.

Das verursacht Gesprächsbedarf. Richter Adam muss klären, wie gut die Schöffin den Angeklagten kennt. Zu gut, das ergibt die Befragung des Mannes durch seine Anwältin. Die beiden hätten sich zum Sex verabredet, das war vor ein paar Monaten. „Das ist der worst case“, weiß die Anwältin. Die Schöffin kann so nicht unbefangen urteilen.

Der Amtseid ist eindeutig

Genau das muss sie aber. In ihrem Eid hat sie zugesichert, „nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen“. Das könnte in dieser Konstellation nicht gewährleistet sein. Zu dieser Auffassung kommt auch Richter Adam nach kurzer Beratung: Die Verhandlung „kann in der Besetzung nicht stattfinden“.

Erschwerend kommt der Tatvorwurf hinzu: Die Staatsanwaltschaft wirft dem Leverkusener Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexuelle Übergriffe vor. Kann eine Frau, die mit dem Angeklagten eine intime Affäre hatte, da unbefangen urteilen? Eher nicht.

Das Opfer erwartet bald ein Kind

Die Schöffin muss also ausgetauscht werden, und das geht nicht so schnell. Das nächste Problem: Als Dietmar Adam einen neuen Termin vorschlägt, muss sich die Anwältin des Opfers kurz besprechen – und ablehnen. Der 5. Februar 2025 wird garantiert nicht passen, denn zwischen dem 5. und 12. Februar wird die Frau ihr Kind gebären, dessen Vater nicht der Angeklagte ist. Adam nimmt es mit der für ihn typischen Gelassenheit. „Ein neuer Termin ergeht von Amts wegen.“

Er ist erkennbar froh, dass die Schöffin Bescheid gesagt hat, bevor der Prozess richtig begonnen hat. Dass sich Leute kennen, komme natürlich vor. Dass eine Schöffin aus so einem Grund befangen ist, sei ihm aber auch noch nicht passiert, sagt Dietmar Adam. Und er ist schon sehr lange Richter.