Im Prozess wegen der Gewalttat in der Wiesdorfer City wurde ein Anklagepunkt fallengelassen.
Messerstich in LeverkusenWas die Rechtsmedizinerin zur Tat in den Luminaden sagt
![Der Eingang zum Amts- und Landgericht Köln an der Luxemburger Straße](https://static.ksta.de/__images/2025/01/13/515e3308-7af5-47c8-acd6-b922ef981bc3.jpeg?q=75&q=70&rect=0,0,4000,2250&w=2000&h=1502&fm=jpeg&s=f467a670a49e4d76404538c904232a92)
Der Eingang zum Amts- und Landgericht Köln an der Luxemburger Straße
Copyright: Peter Seidel
Mit dem Messer in der Hand und einer Todesdrohung auf den Lippen soll Dilan M. Anfang 2024 bei einem Treffen am Werner-Heisenberg-Gymnasium auf seinen Kontrahenten Erdal B. losgegangen sein. So hatte es die Vertreterin der Staatsanwaltschaft im Prozess gegen Dilan M. zum Auftakt im Landgericht Köln kurz vor Weihnachten vergangenen Jahres vorgetragen. Zwei Zeugen sollen das Ganze mitangesehen und -gehört haben. Doch keiner der beiden konnte sich daran erinnern.
So blieb letztlich offen, was genau sich bei dem Treffen abgespielt hatte. Ohnehin war dieser Anklagepunkt der rechtlich weniger schwerwiegende. Der Vorsitzende Richter Thomas Stollenwerk stellte deshalb am Montag das Verfahren in diesem Punkt ein. Was bleibt, ist der Stich in den Oberschenkel von Erdal B. am 14. Juni 2024. Eine zwölf Zentimeter breite und acht Zentimeter tiefe Wunde und damit eine „potenziell lebensgefährliche Verletzung“, wie es in einem rechtsmedizinischen Gutachten heißt, das die 9. Große Strafkammer in Auftrag gegeben hatte und das Stollenwerk im Kölner Landgericht verlas.
Gutachten liefert nur wenige Erkenntnisse
Das Gericht erhoffte sich von der Expertise vor allem Antwort auf drei Fragen: War der Messerstich das Ergebnis eines gezielten Angriffs oder geschah er eher zufällig im Gerangel? Stand Erdal B. noch auf den Beinen, als er den Stich abbekam oder lag er, wie er selbst angibt, bereits auf dem Boden? Nahm der Täter den Moment des Stichs auch selbst bewusst wahr oder ist es möglich, dass er seine Tat im Augenblick des Geschehens gar nicht bemerkt hat?
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Das sei „denkbar“ aus rechtsmedizinischer Sicht, verliest Stollenwerk. Das freilich hilft dem Gericht nicht weiter. Denn denkbar heißt ja nicht, dass es tatsächlich so war: Also dass Dilan M., wie er selbst sagt, im Moment der Tat gar nicht wahrgenommen hat, wie er Erdal B. mit seinem Messer schwer am Oberschenkel verletzte. Zu den ersten beiden Fragen liefert das Gutachten keine Erkenntnisse. Aus der Art der Stichverletzung ließen sich keine Rückschlüsse ziehen, ob das Messer mit voller Absicht geführt in den Oberschenkel eindrang und ob das Opfer im Moment der Tat stand oder bereits auf dem Boden lag.
Da ein weiterer Zeuge, der angeblich den Hergang der Tat am 14. Juni 2024 in weiten Teilen beobachtet hat, am Montag nicht zum Termin erschien, vertagte sich das Gericht aufs Monatsende. Der Angeklagte Dilan M. ist unterdessen seit wenigen Tagen unter Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen, weil die Gefahr der Zeugenbeeinflussung, die das Gericht bislang sah, nicht mehr gegeben ist. Dilan M. muss sich regelmäßig bei der Polizei melden und darf nach 18 Uhr nicht mehr auf der Straße sein.