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VorgabenWieso die Stadt Leverkusen bei den Fahrradstraßen nicht vorankommt

Lesezeit 3 Minuten
Tunnel an der Neukronenberger Straße.

Anwohner wollen die Neukronenberger Straße zur Fahrradstraße machen. Das lehnte die Bezirksvertretung ab.

Anwohner wollen die Neukronenberger Straße zur Fahrradstraße machen. Das lehnte die Bezirksvertretung ab.

Zufrieden ist die Antragstellerin nicht, als sie sich zurück auf ihren Platz setzt. „Ich muss das zur Kenntnis nehmen“, sagt sie freundlich, aber hörbar verstimmt, als Ulrich Liebtrau (SPD), Vorsitzender der Bezirksvertretung II, sie am Dienstag anspricht, nachdem ihr Bürgerantrag mit den Stimmen von CDU, SPD, AfD und Bürgerliste abgelehnt worden war.

Die Petentin wollte die Neukronenberger Straße als Fahrradstraße ausweisen lassen. Der Antrag war nicht der erste Versuch von Anwohnerinnen und Anwohner, etwas gegen den Verkehr zu tun. So hatte Anfang 2023 der Bezirk abgelehnt, dort den Tunnel unter der Balkantrasse für den Verkehr zu sperren.

Zwischen 7 und 8 Uhr morgens habe man massiven Autoverkehr vor der Haustür, begründete die Antragstellerin ihr Ansinnen. Die Fahrbahnbreite von 4,50 Meter reiche nicht für den Begegnungsverkehr, Tempo 30 werde nicht eingehalten und der Tunnel sei ohnehin eine Gefahrenstelle, so ein Auszug aus den zahlreichen Argumenten, die sie vorbrachte.

Leverkusen: Verwaltung muss ständig wechselnde Vorgaben umsetzen

Zwischen der Kreuzung Am Weidenbusch, Quettingen, und Burscheider Straße, Bergisch Neukirchen, sollte die Neukronenberger Straße zur Fahrradstraße werden. Die Straße sei ein Zuweg zur Balkantrasse und müsse sicherer werden, „die Gestaltung als Fahrradstraße würde dem ausgewiesenen Naturschutzgebiet auch eher gerecht werden und die Attraktivität verstärken.“ Und: Die Errichtung des provisorischen Gehwegs durch Streifen und einige Barken sei nicht ausreichend zum Schutz und entspreche nicht den Vorschriften, heißt es im Antrag weiter. Wenn die Straße sicherer wäre, gäbe es auch weniger Elterntaxis, glauben die Anwohner.

Die Gegner des Vorhabens stützen sich auf die Stellungnahme der Verwaltung: Die Einrichtung einer Fahrradstraße müsse „aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich sein“, das sei gesetzlich vorgegeben. Eine konkrete Gefahr für Sicherheit und Ordnung müsse bestehen, oder „die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehres gefährdet sein“. Der entscheidende Satz ist aber: „Für die komplette Neukronenberger Straße sind nach Rücksprache mit der Polizei keine besonderen Gefahren für den Radverkehr bekannt.“ Und auf Teilen der Straße gelte schon Tempo 30, was „vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung“ sowie der Fußgänger und Fahrradfahrer diene. Auch seien keine Auffälligkeiten bei Geschwindigkeitsübertretungen bekannt, heißt es unter anderem in der Stellungnahme.

Conchita Laurenz vom Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr wies in der Sitzung aber auf noch ein anderes, viel grundsätzlicheres Problem hin. Man könne in der Verwaltung aktuell gar keine Fahrradstraßen umsetzen. „Es gibt gefühlt jede Woche eine neue Herausforderung“, sagte sie. Die aktuelle Stellungnahme vom 11. November sei auch schon nicht mehr aktuell.

Inzwischen gebe es ein neues Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen. Demnach müsse eine solche Ausweisung in ein städtebauliches Entwicklungskonzept eingebettet sein. Darin gehe es zum Beispiel eben um Fahrradstraße oder um die Radverkehrsführung. „Wir müssen uns fragen: Gibt es einen Benefit für die Radfahrer? Und das haben wir nachzuweisen“, beschreibt sie die Vorgaben. Erst dann sei eine solche Entscheidung gerichtsfest.