Für zwei Grundstücke in der Opladener Bahnstadt ist eine Zwangsversteigerung angesetzt.
ImmobilienNach der Harfid-Pleite kommt eine Zwangsversteigerung in der Bahnstadt Opladen
Die Bilder, die der Essener Bauinvestor Harfid bei der Vorstellung seines Projekts im August 2022 in der westlichen Bahnstadt an der Europaallee zeigte, versprachen tolle Bauten. Nur zwei Monate später hieß es im „Leverkusener Anzeiger“: „Bauvorhaben verschoben“, das Unternehmen war zahlungsunfähig, Stillstand an der Europaallee. Der Vorschlag von Opladen Plus, dass die WGL (Wohnungsgesellschaft Leverkusen) die geplanten 144 Wohnungen bauen soll, war gut gemeint, allerdings verschwand der Vorschlag sang- und klanglos.
Jetzt könnte die WGL doch wieder zuschlagen, denn die beiden wichtigen Bahnstadt-Grundstücke südlich der rostigen Fischgrätenbrücke aus Eisen sollen in einer Zwangsversteigerung am 30. Oktober im Amtsgericht Leverkusen einen neuen Inhaber bekommen. Der muss allerdings einen schönen Batzen Geld locker machen: Den Verkehrswert hat ein Gutachter auf 4.110.000 Euro festgelegt.
Leverkusen: Käufer sollen Kontakt zur NBSO und Stadt aufnehmen
Wer an der Europaallee bauen will, kann nicht machen, was er will. Im vom Amtsgericht veröffentlichten Beschluss zur Versteigerung steht: „Interessenten wird dringend Kontaktaufnahme zur NBSO Neue Bahnstadt Opladen sowie dem städtischen Bauamt empfohlen, da umfangreiche Boden-, Altlast-, Lärmschutz-, Erschütterungs- und Baugrund-Gutachten vorliegen.“
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Dieser Bauplatz ist keine einfache Baustelle, die nahe vorbeirollenden Güterzüge machen eine Menge Lärm. Häuser nebenan haben hohe Lärmschutzglasscheiben und für die Architektur und die Aufteilung der Wohnungen gelten besondere Regeln. Etwa, wo die Schlafzimmer zu liegen haben oder dass schallgedämmte Lüftungssysteme vorgeschrieben sind. Der vormalige Eigentümer Harfid war schon im Besitz einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Tiefgarage und 144 Wohnungen, davon sollten 37 Sozialwohnungen werden.
Sozialwohnungen muss derjenige, der den Zuschlag bei der Versteigerung erhält, wohl auch bauen, wenn er denn baut. Was nach einem rechtlich komplizierten Zwangsversteigerungsverfahren später tatsächlich gebaut wird, ist heute allerdings kaum absehbar. Bahnstadt-Geschäftsführer Alfonso López de Quintana sagt, dass alle Festlegungen, die im Bebauungsplan und im Grundbuch festgeschrieben wurden, auch weiterhin gelten. Die Vorgabe, dass 25 bis 80 Prozent aller Wohnungen öffentlich gefördert sein müssen, stehe im Grundbuch.
Zudem muss der Investor auch eine Dach- und Fassadenbegrünung einplanen, das sei im Bebauungsplan festgeschrieben, denn das Qualitätshandbuch für die Bauherren sei an den Bebauungsplan gebunden. Dort findet sich auf Anhieb aber kein entsprechender Satz. Allerdings fallen auch ein paar Vorgaben weg, die nur in einem städtebaulichen Vertrag festgehalten wurden, sagt López de Quintana.
López de Quintana hätte nach der Pleite von Harfid lieber keine Zwangsversteigerung gehabt, denn so bleibt keine Kontrolle, wer das Grundstück kauft, darauf hat er keinen Einfluss. Wenn es der falsche Investor kauft, könnte es auch über viele weitere Jahre liegenbleiben.