Boxtraining im Corona-LockdownSaftiges Bußgeld gegen Leverkusener landet vor Gericht
Leverkusen – Zu Beginn dieses Jahres herrschte Lockdown. Zusammenkünfte in Sport- und Trainingseinrichtungen waren aufgrund der Gefahr einer Infektion mit dem Coronavirus untersagt. Und ein mutmaßlicher Verstoß gegen eben dieses Gebot brachte dem Leverkusener Youssef M. (Name geändert) ein hohes Bußgeld ein.
1053 Euro soll er zahlen, weil er am 6. Januar 2021 ein aufgrund der damaligen Coronaschutzverordnung illegales Boxtraining in einem Leverkusener Boxstudio ermöglicht haben soll. Sein Fall wurde jetzt am Amtsgericht Opladen verhandelt, da M. Einspruch gegen den am 28. Januar zugestellten Bußgeldbescheid eingelegt hatte.
Nur nach dem Rechten gesehen
Der Frührentner M. arbeitet nach eigenen Angaben nebenbei in dem Boxstudio an der Bismarckstraße und habe dort in der Zeit des Lockdowns zweimal wöchentlich nach dem Rechten gesehen, sprich: Er habe den Briefkasten geleert sowie den Trainingsraum und die Umkleiden gelüftet und gesaugt.
So auch am Abend des besagten 6. Januars, an dem es plötzlich laut an der Türe des Hauses gebollert habe. Er habe die Türe geöffnet und vor Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes und der Polizei gestanden. Diese hätten angegeben, von Anwohnenden darüber benachrichtigt worden zu sein, dass im Studio trainiert werde.
Das sei aber nicht der Fall gewesen, er habe nur seinen routinemäßigen Rundgang gemacht, betonte M. Und zwar alleine. Ihm sei dann auch gesagt worden, dass es sich offenbar um ein Versehen handele. „Aber ein paar Wochen später habe ich dann diesen Bußgeldbescheid erhalten.“
Mehr als eine Person
Die Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes hingegen erzählten eine andere Geschichte. Sie gaben allesamt an, dass sie von außen Licht im Studio gesehen hätten. Die Fenster seien abgeklebt oder mit irgendetwas abgehängt gewesen. Durch kleine Schlitze im Sichtschutz hätten sie jedoch mehr als eine Person im Innern wahrnehmen können.
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Nach dem Anklopfen sei das Licht sofort ausgemacht und die Türe erst geöffnet worden, als zehn bis 15 Minuten später die hinzugerufene Polizei dazugestoßen sei. M. habe sie dann hereingelassen – und sei nun zwar tatsächlich alleine gewesen. Indes: Auf dem Boden des Trainingsraumes hätten angebrochene Wasserflaschen, Handtücher, Adiletten und ein Paar Boxhandschuhe gelegen, die innen noch warm gewesen seien. Die Sandsäcke zum Boxtraining hätten zudem noch hin- und hergeschwungen.
Die Vermutung der Beamten und Beamtinnen: Die übrigen Personen müssten sich wohl durch ein knapp über dem Boxring befindliches Fenster davongemacht haben.
Richterin bestätigt das Bußgeld
Das sah auch Richterin Anika Menger so, die das Bußgeld letztlich bestätigte. Sie sah es den Aussagen der als Zeugen geladenen Ordnungsamtskräfte entsprechend als erwiesen an, dass sich mehrere Menschen in den Trainingsräumen aufgehalten und Einlass durch M. gefunden hätten. Dieser will Berufung gegen das Urteil einlegen.
Kein Einzelfall
Gleichwohl handelt es sich bei diesem Verfahren nicht um einen Einzelfall: Die Stadtverwaltung spricht von rund 1230 Verstößen gegen die Corona-Verordnung in Leverkusen zwischen dem 1. Januar und dem 30. November. Darunter fallen vor allem Verstöße gegen die Abstands- und Hygieneregeln, gegen die Maskenpflicht, Verstöße im Zuge der 2G- und 3G-Kontrollen sowie Verstöße gegen die seinerzeit bestehende Ausgangssperre, zu denen letztlich auch der Fall des vermuteten Boxtrainings zählt.
Geahndet wurden diese entweder durch die Polizei oder den Kommunalen Ordnungsdienst. Insgesamt wurden Bußgelder in Höhe von 270.000 Euro verhängt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes absolvierten 4728 Einsätze für den Gesundheits- und Infektionsschutz.