Debatte um Gelände in ManfortDer Moscheebau darf fünf Jahre länger dauern
Leverkusen – Der Verein „Maghariba“ bekommt noch eine weitere Frist von fünf Jahren. Dann müssen sie ihre Moschee an der Poststraße in Betrieb genommen haben. In nicht-öffentlicher Sitzung haben sich am Donnerstag 23 Ratsmitglieder für die Fristverlängerung entschieden, 21 waren dagegen. Die denkbar knappe Entscheidung fiel erst am späten Abend.
Frist war abgelaufen
Zum Hintergrund: Laut Grundbucheintrag hätte die Manforter Moschee des Vereins „Maghariba“ zum 19. November 2019 in Betrieb gehen müssen, ansonsten hätte dem Verein die Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrags mit der Stadt Leverkusen gedroht. Mit dem Bau wurde bis auf Vorarbeiten allerdings noch nicht begonnen (wir berichteten).
Dem Grundstückskauf waren jahrelange Verhandlungen zwischen dem Moscheeverein und der Stadtverwaltung und Politik vorausgegangen. Der Verein hieß damals noch "Marokkanischer Elternverein".
Passus im Kaufvertrag
Der Passus über die Fertigstellung wurde 2014 mit Bedacht in den Kaufvertrag aufgenommen. Man befürchtete auf dem Baufeld zwischen Moosweg, Poststraße und Gustav-Heinemann-Straße eine sich über Jahre dahinschleppende Baustelle.
Wie es weitergeht
Unklar ist, wie es mit dem Bau nun weitergeht. Nach Informationen des Vereins sollen erst 60 Prozent der Bausumme als Spenden gesammelt worden sein. Das Grundstück soll aber bezahlt worden sein, man hatte eine Ratenzahlung vereinbart. Der Vorstand soll gegenüber Politik gesagt haben, im Ausland kein Geld für den Bau sammeln zu wollen. Verboten wäre das nicht, denn es gibt in Deutschland kein Gesetz, das das regelt. Ein Ratsmitglied sagte, dass man nun eine langwierige Baustelle befürchte. Die Frage, was denn geschehen soll, wenn in fünf Jahren, bei Ablauf der neuen Frist, erst ein Rohbau fertig sei, blieb unklar.
Anders als vereinbart
Durch einen Artikel im Leverkusener Anzeiger war öffentlich geworden, dass der Verein immer angekündigt hatte, ein einfaches Gemeindezentrum in schmuckloser Architektur bauen zu wollen.
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Das wurde so auch im Kaufvertrag festgehalten. Die Bauverwaltung genehmigte aber 2018 eine Moschee mit Minatrett und Kuppel, ohne den Rat darüber zu informieren. daran entzündete sich Widerspruch.