Der wegen Betruges verurteilten Frau wurde unter anderem Kaufsucht diagnostiziert. Deswegen könnte sie schuldunfähig sein.
StrafverfahrenLeverkusenerin bestellte trotz fehlendem Geld Waren für fast 8000 Euro

Die dritte kleine Strafkammer des Kölner Landgerichts beschäftigt sich seit dem vergangenen Mittwoch mit einem Betrugsfall aus Leverkusen. (Symbolfoto)
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Das Amtsgericht in Opladen war im Oktober 2023 zu dem Schluss gekommen, dass sich die Leverkusenerin Susanne R. (Name geändert) des Betruges in zehn Fällen schuldig gemacht hat. Sie bezieht Bürgergeld, hatte aber in der Vergangenheit teure Waren in einem Gesamtwert von rund 8000 Euro bestellt, ohne diese zu bezahlen. Gegen dieses Urteil ist die Verurteilte vor dem Kölner Landgericht in Berufung gegangen.
Wenn jemand eine Sache kauft, wird mit dieser Handlung zumindest implizit erklärt, den angegebenen Kaufpreis auch bezahlen zu wollen. Zudem drückt der Käufer damit aus, über das dafür notwendige Geld zu verfügen. Weiß die Person aber, dass sie zahlungsunfähig oder das eigene Vermögen zu gering ist, kann dies eine bewusste Täuschung und damit Betrug darstellen.
Leverkusenerin verstieß mehrfach gegen Bewährungsauflagen
Das Amtsgericht Leverkusen hatte Susanne R., die schon in der Vergangenheit in vielen ähnlichen Fällen verurteilt wurde, aber laut dem Vorsitzenden Richter am Kölner Landgericht, Thomas Quast, „mehrfach“ gegen ihre Bewährungsauflagen verstieß, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Laut ihrem Anwalt Markus Wittke erhofft sich die Verurteilte mit der Berufung dennoch, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.
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Sie habe damit nichts mehr zu tun, beteuert die Verurteile in einem informellen Gespräch mit Quast vor der Verhandlung im Gerichtssaal. Der Richter zeigt sich aufgrund der vielen justiziablen Rückfälle hingegen sehr skeptisch und fügt hinzu, es liege in der Natur der Sache, dass Angeklagte in einem Strafverfahren nicht ankündigen, die Straftat zukünftig wiederholen zu wollen.
Aussetzung der Strafe wegen Krankheit?
Die ebenfalls anwesende Bewährungshelferin teilt zudem mit, dass Susanne R. unter anderem Kaufsucht und gestörte Impulskontrolle diagnostiziert worden sei. In dem Verfahren vor dem Kölner Landgericht, das Quast vergangenen Mittwochvormittag gar nicht erst eröffnete, weil einer der Schöffen fehlte, wird es vor allem darum gehen, ob gegebenenfalls ein offener Vollzug oder tatsächlich eine Aussetzung der Strafe sinnvoll ist.
Letzteres wäre laut Strafgesetzbuch unter anderem dann möglich, „wenn nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten besondere Umstände vorliegen“. Dafür braucht es nach Ansicht von Quast allerdings ein psychiatrisches Sachverständigengutachten. Die Verurteilte hatte nach eigenen Angaben versucht, sich wegen psychischen Problemen in einer Klinik behandeln zu lassen. Dieses Vorhaben sei aber an ihren Geldproblemen gescheitert.