AboAbonnieren

Nach UrteilIst nicht nur die Kanalgebühr in Leverkusen zu hoch?

Lesezeit 2 Minuten
leverkusen-holzhausen-leverkusen-holzhausen-ALF_2466

Leverkusen – Es sind womöglich nicht nur die Abwassergebühren. Haus & Grund geht davon aus, dass die Stadt auch Straßenreinigung, Müllgebühren und die Kosten für den Winterdienst falsch kalkuliert hat.

Anlass für diese Mutmaßung gibt das maßgebliche Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster. Dort hatte es vor einigen Wochen eine Kehrtwende gegeben: Die seit Jahrzehnten von fast allen Städten angewandte Kalkulation ist nicht in Ordnung, die Kanalgebühr folglich zu hoch.

Mehr als vier Prozent zu viel

Das Problem: Alle Anlagen werden sowieso mit Beträgen abgeschrieben, für die sie neu zu bauen sind. Zusätzlich werden aber Zinsen angesetzt, die zudem deutlich über den marktüblichen Sätzen liegen. Vor dem Oberverwaltungsgericht fiel die Ruhrgebietsstadt Oer-Erkenschwick mit einem Satz von 6,52 Prozent auf die Nase. Laut Urteil sind aber allenfalls 2,42 Prozent angemessen. Angesichts der vielen Millionen Euro macht das einen gewaltigen Unterschied: Die Richter haben für Oer-Erkenschwick eine um 18 Prozent zu hohe Abwassergebühr errechnet. Das Geld müssen die Bürger nun zurück bekommen.

In Leverkusen wird es ähnlich laufen. Davon ist nicht nur Haus & Grund überzeugt – auch in der Stadtverwaltung rechnet man nach dem Urteil damit, dass die Kanalgebühr neu berechnet werden muss. Die Technischen Betriebe Leverkusen haben eine zusätzliche Verzinsung von 5,24 Prozent in ihrer Kalkulation. Auch dieser Zinssatz dürfte einer juristischen Überprüfung nicht standhalten.

„Die Städte sind insoweit gut beraten, wenn sie hier entsprechend reagieren und die neue Rechtsprechung umgehend umsetzen“, so Volker Winands, Geschäftsführer von Haus & Grund in Leverkusen. „Anderenfalls dürften sie sich mit einer hohen Zahl von Widerspruchs- und Klageverfahren auseinandersetzen müssen“, sagt er voraus.

Das könnte Sie auch interessieren:

Das sollten sie sich lieber ersparen, denn „die Erfolgsaussichten der Bürger sind wegen der expliziten Rechtsprechungsänderung im höchsten Maße erfolgversprechend“. Haus & Grund habe die Städte Leverkusen, Leichlingen und Burscheid dementsprechend angeschrieben und aufgefordert, ihre Gebührenkalkulation anzupassen. Und zwar „zeitnah und bürgerfreundlich“.