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Razzia in LeverkusenPolizei und Zoll durchsuchen fünf Shisha-Bars

Lesezeit 3 Minuten
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Razzia in Rheindorf: Ein Mann, der sich den Beamten gegenüber wenig kooperativ zeigte, wurde erstmal draußen durchsucht. 

Leverkusen – Es ist 22 Uhr als am Samstagabend 20 Polizisten und zahlreiche Behördenmitarbeiter fünf Leverkusener Shisha-Bars im Rahmen einer lange geplanten umfangreichen Razzia des Fachbereiches Ordnung und Straßenverkehr gründlich kontrollieren. „Ich habe gerade ein paar Mal entspannt an meiner Shisha gezogen, die Augen wieder aufgemacht und plötzlich war alles voll mit Polizisten“, beschreibt ein Gast später den Moment.

Die Beamten prüften nicht nur die Einhaltung der Coronaschutzverordnung des Landes, sondern auch die des Nichtraucherschutzgesetzes sowie die Tabakwaren und Glücksspielautomaten. Und sie wurden fast überall fündig: In vier der fünf Objekte entdeckte das Hauptzollamt Köln Dosen mit unversteuertem Wasserpfeifentabak, stellte insgesamt 100 Dosen sicher und leitete noch vor Ort die Ermittlungen ein. Allein etwa 50 davon in der Shisha-Bar in Rheindorf-Nord.

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Mitarbeiter des Leverkusener Ordnungsamts im Einsatz (Symbolbild)

Zoll-Sprecher Jens Ahland, trägt einen großen Sack Asservate aus der Bar und erklärt, dass es häufig vorkomme, dass man so viele geöffnete Dosen auffinde: „Es ist eine gängige Masche, die leeren Dosen mit Steuerbanderole aufzuheben und dann mit unversteuertem Tabak wieder zu befüllen.“

Daher sei es auch verboten, Tabak zum Verkauf aus großen Dosen in kleine umzufüllen – dies wüssten die Betreiber genau. „Das kann man sich vorstellen wie bei Zigaretten, da dürfen auch nur ganze Packungen verkauft werden und nicht einzelne Kippen“, erklärt er. Im Labor werde nun außerdem noch geprüft, ob die Dosen womöglich noch mit Substanzen wie Glycerin gestreckt wurden, bevor sie ordnungsgemäß vernichtet werden.

Die Geburtstagsfeier eines jungen Mannes in der frisch renovierten Bar im Rheindorfer Norden wurde aufgrund von Verstößen gegen die 2G-Regel aufgelöst. Das Ordnungsamt stellte hier zwei Verstöße fest. Ein Mädchen, welches angab, den Impfnachweis vergessen zu haben, bekam dafür ein Bußgeld von 150 Euro und verließ weinend die Bar: „Ich schwöre, das war der unnötigste Tag in meinem Leben.“

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Alle Fenster der Bar an der Peenestraße sind bis auf ein Oberlicht mit schwarzer Folie verdunkelt. 

Während der Razzia trafen immer weitere junge Partygäste ein, die von dem großen Aufgebot an Beamten vor dem Laden sichtlich unbeeindruckt schienen: „Wie lange dauert das noch? Wir wollen rein.“ Einige wurden laut, stachelten sich ein wenig an, aber die vielen Beamten, hatten die Situation genau im Griff. „Hier ist ehrlich gesagt eh nicht mehr viel mit Shisha heute“, vertröstete Ahland die Jugendlichen mit einem Schmunzeln.

Auch eine bekannte Shisha-Bar in Opladen gehörte am Samstagabend zu den kontrollierten Objekten. Insgesamt 16 Personen in den Bars wurden zu ihrer Beschäftigung befragt. „Da haben wir direkt gemerkt, dass zwei Mitarbeiter etwas angefangen haben herumzudrucksen“, so Ahland. So ergaben sich erste Hinweise darauf, dass sie von dem Barbetreiber nicht zur Sozialversicherung angemeldet worden sind.

„Beim Betreten der Bar ist es immer wichtig, schnell zu erfassen, wer hier arbeitet und wer Kunde ist", erläutert Ahland. "Da muss man wirklich aufpassen, sonst sitzt auf einmal ganz schnell jemand in der Lounge, der gerade noch hinter der Bar stand.“

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Zwei Mitarbeiterinnen der Vollstreckung der Stadt Leverkusen, prüften direkt in den Bars am Laptop die Personalien von insgesamt 200 Beteiligten auf ausstehende Beträge bei der Stadtkasse. Dabei landezen sie jedoch keinen Treffer. Des weiteren wurden in den Bars durch Mitarbeitende des Jugendamtes und einen Lebensmittelkontrolleur, die Einhaltung des Nichtraucherschutzes, des Jugendschutzes und des Gaststättenrechts kontrolliert. Auch Mitarbeitende der Ausländerbehörde der Stadt Leverkusen waren bei der Razzia dabei.

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Nicht legal: Wasserpfeifentabak in großen Behältern. Der Zoll nahm etwa 50 Dosen mit.

Die Einsatzkräfte fanden in einem Fall Betäubungsmittel, wofür gegen eine Person ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Ein Betrieb wurde noch in der Nacht geschlossen und die Zubereitung und Abgabe von Wasserpfeifen an Ort und Stelle untersagt. Hintergrund waren defekter Kohlenstoffmonoxid-Melder und fehlende Feuerlöscher.