AboAbonnieren

Vor Gericht verurteilt20-Jähriger schlägt in Waldbröl auf mehrere Menschen ein

Lesezeit 2 Minuten
Neuer Inhalt

Das Amtsgericht Waldbröl

Waldbröl – „Ich fand es schockierend, dass der wild auf andere Menschen eingeschlagen hat“, sagte eine Zeugin in der Fortsetzungsverhandlung vor dem Schöffengericht über einen 20-jährigen Waldbröler, der im Oktober mehrere Menschen auf der Hochstraße vor einer Kneipe verletzt hat. Sie selbst habe er angespuckt: „Die Augen waren schlimm – der war nicht mehr bei klarem Bewusstsein.“

Die Staatsanwaltschaft hatte neben dieser auch weitere Taten im Spätherbst angeklagt. Nachdem sich einige Umstände nicht restlos aufklären ließen, verurteilte Richter Carsten Becker den Mann wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen zu einem zweiwöchigen Jugendarrest.

Junger Waldbröler schlägt Taxifahrer

So habe er ohne rechtfertigenden Grund auf einen Taxifahrer eingeschlagen, der abgelehnt habe, vier Personen in seinem Wagen zu transportieren, da damals pandemiebedingt nur höchstens drei Fahrgäste erlaubt gewesen seien. Der Fahrer gab an, dass er aus dem Wagen gestiegen sei, nachdem er einen Schlag gegen das Auto gehört habe.

Draußen habe er jedoch keinen Schaden feststellen können und sei wieder eingestiegen. Auf dem Fahrersitz habe er dann von dem Beschuldigten einen Faustschlag bekommen und sei danach eine Woche krankgeschrieben worden.

Ein Zeuge, der bei einem Tumult nach einer Geburtstagsfeier im vergangenen November anwesend gewesen war, gab an, überhaupt nicht zu wissen, warum er geladen worden sei. Um sich selbst nicht zu belasten, machte er keine Aussage. So konnte der Verursacher von zwei Kopfschlägen, wonach der Getroffene eine Böschung hinabrollte und sich dabei am Rücken verletzte, nicht eindeutig identifiziert werden. Der Faustschlag ins Gesicht eines weiteren Zeugen konnte jedoch eindeutig dem Angeklagten zugeordnet werden.

Das könnte Sie auch interessieren:

Aufgrund einer Reifeverzögerung des Mannes beantragte die Jugendgerichtshilfe die Anwendung des Jugendstrafrechts. Gleichzeitig empfahl sie eine Betreuungsweisung, um den Tagesablauf des nicht arbeitenden Mannes in geregeltere Bahnen zu lenken.

Die Staatsanwältin übernahm diesen Vorschlag in ihr Plädoyer und forderte zudem einen Jugendarrest von zwei Wochen. Richter Becker folgte diesem Antrag und setzte die Dauer der Betreuung auf ein halbes Jahr fest: „Diese Fälle, wo sie Gewalt gegen andere Menschen ausgeübt haben, waren nicht nur einfach Ausrutscher.“