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Alte BücherfabrikEngelskirchener Politik bestätigt Zulässigkeit des Bürgerbegehrens

Lesezeit 3 Minuten
Die ehemalige Bücherfabrik in Ründeroth ist in die Jahre gekommen. Über die Finanzierbarkeit einer Sanierung ist eine politische Debatte entbrannt.

Verwandelt sich die Ründerother Industriebrache an der Oststraße einmal in ein Bürgerzentrum und eine Gesundheitsmanufaktur?

Im Rat der Gemeinde Engelskirchen gab es bei der Zustimmung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Alten Bücherfabrik in Ründeroth mehr Enthaltungen als Ja-Stimmen.

Der Rat der Gemeinde Engelskirchen hat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Zukunft der Ründerother Bücherfabrik bestätigt. Mit Ja stimmte allerdings nur die SPD-Fraktion und Bürgermeister Dr. Gero Karthaus (ebenfalls SPD). Die Fraktionen von CDU, Grünen und FDP enthielten sich der Stimme, machten so aber zumindest den Weg frei.

Karthaus betonte wiederholt, dass sich weder diese Abstimmung im Rat noch das Bürgerbegehren um die Frage dreht, ob die Industriebrache letztlich tatsächlich saniert wird oder nicht. Die Bestätigung der Zulässigkeit sei eine reine Formalie. „Sie heißt nur: Die Initiatoren des Bürgerbegehrens können Unterschriften sammeln.“

Basisdemokratie pur.
Wolgang Brelöhr (SPD)

Auf Anfrage dieser Zeitung sagte Christoph Gissinger, einer der Initiatoren des Bürgerbegehrens, er habe „wenig Verständnis“ für die zahlreichen Stimmenthaltungen. Das Bürgerbegehren sei ein demokratisches Instrument, ein Fachanwalt mit exzellentem Ruf habe bescheinigt, dass es nicht zu beanstanden sei – da habe er sich doch über die Enthaltungen der drei Fraktionen gewundert. Wolfgang Brelöhr (SPD) begrüßte es, dass ein Fachanwalt zwischenzeitlich festgestellt hat, dass das Bürgerbegehren auch juristisch wasserdicht sei. Er sprach von „Basisdemokratie pur“.

Christopher Skerka (FDP) stimmte dem Bürgermeister insofern zu, dass lediglich Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Abstimmung stand. Es werde auch von niemandem bestritten, dass die Idee der Sanierung vom Grundsatz her eine gute sein. „Aber sie muss finanzierbar sein.“ Schon 2020 habe die FDP – vor der Kommunalwahl, wie Skerka betonte – gegen das Projekt gestimmt.

Dennoch habe die Verwaltung damals von der Politik grünes Licht bekommen „und konnte loslaufen. Ein Sprint wurde aber nicht gestartet. Finanzier- und Realisierbarkeit wurden also offenbar nicht nur von uns kritisch gesehen – sonst wäre ja etwas passiert“. Den zahlreichen Zuhörern sagte er: „Bedenken Sie, dass jeder Euro, den wir ausgeben, am Ende von den Bürgern und den Unternehmen refinanziert werden muss.“

Vorwurf der Intransparenz

Grüne und CDU hatten eine gemeinsame Erklärung verfasst, die Karl Lüdenbach (Grüne) vortrug. Die Fraktionen kritisieren, dass die Kostenschätzung nicht dazu geeignet sei, die Bürgerinnen und Bürger objektiv über die finanziellen Risiken des Projektes zu informieren. Grüne und Christdemokraten monierten ein massiv erhöhtes Risiko durch die Aktualisierung des Projektentwurfes im August. „Die hierzu vorgelegte Kostenrechnung ist nicht plausibel“, heißt es, und an anderer Stelle: „Den Unterzeichnenden des Bürgerbegehrens werden die finanziellen Risiken damit nicht vollständig transparent gemacht.“

Moniert wird von den Verfassern der schwarz-grünen Erklärung, dass Anträge und Anfragen „zu einzelnen Positionen und Annahmen in der Kalkulation von der Verwaltung „nicht oder nur mangelhaft beantwortet“ worden seien.

Bürgermeister Karthaus entgegnete, alle Anfragen seien beantwortet worden. „Das, was Sie jetzt fordern, haben wir in der letzten Sitzung bereits einvernehmlich beschlossen: Alle Zahlen und Finanzdaten werden zurzeit von einem unabhängigen Fachbüro aktualisiert.“ Diese Zahlen, so Karthaus, würden dem Rat zur Kenntnis gegeben. „Dann werden wir wissen, wie es aussieht. Aber die Frage, was uns diese Gemeindeentwicklung wert ist, die stellt sich erst ganz am Ende.“

Marcus Dräger (CDU) bemängelte, dass ein dreiseitiges Antwortschreiben des Oberbergischen Kreises an die Gemeinde im Zusammenhang mit der Erklärung der Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens dem Rat nur als Drei-Satz-Zusammenfassung zur Verfügung gestellt worden sei. Aus dem Brief geht laut Gemeindeverwaltung hervor, dass der Kreis darauf hinweist, dass es nicht seine Aufgabe sei, anstelle der zuständigen Gemeindeorgane auf laufende Verfahren Einfluss zu nehmen und die Prüfung der Gemeinde durch eine eigene zu ersetzen.