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GartengestaltungNümbrecht will Stein- und Schottergärten verbieten

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Schottergarten

Steinflächen sind ökologisch praktisch tot. In Nümbrecht sollen künftige Bebauungspläne neue Schottergärten verhindern.

  1. In einem Neubaugebiet von Nümbrecht existiert bereits ein Verbot reiner Schotter- und Steingärten.
  2. Die Nümbrechter Politik möchte dieses Verbot jetzt für alle künftige Neubaugebiete gelten lassen.
  3. Doch aus der Verwaltung kommt der Hinweis, dass die Durchsetzung eines solchen Verbotes nicht so einfach wäre.

Nümbrecht – Bei künftigen Bebauungsplänen soll in Nümbrecht regelmäßig ein Verbot von Stein- und Schottergärten festgesetzt werden. Das hat der Planungs- und Umweltausschuss einstimmig beschlossen.

Außerdem hat er der Gemeindeverwaltung den Auftrag erteilt, mit der Biologischen Station Oberberg Kontakt aufzunehmen und zu erörtern, ob individuelle Beratungsangebote und Informationsveranstaltungen zum Thema „Alternativen zu Stein- und Schottergärten“ etabliert werden können.

Politik und Verwaltung hatten sich mit dem Thema auseinandergesetzt, nachdem eine Bürgerinitiative aus dem Südkreis angeregt hatte, Schottergärten zu verbieten und eine entsprechende Freiflächengestaltungssatzung zu erlassen. Diese Anregung schickte die Initiative auch in die Rathäuser von Wiehl, Waldbröl, Reichshof und Nümbrecht.

Ein Verbot existiert bereits

Nümbrechts Bürgermeister Hilko Redenius erinnerte daran, dass es in der Schlossgemeinde bereits ein Schotter- und Steingartenverbot gibt, nämlich im Neubaugebiet Sängertshöhe. Manfred Henry Daub (CDU) beteuerte gegenüber der „BürgerInneninitiative Oberberg Süd für den Atomausstieg“, seine Fraktion habe sich sehr über die Anregung gefreut.

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Auch er betonte, dass der Antrag im Prinzip die Fortsetzung dessen sei, was in Sängertshöhe schon in die Tat umgesetzt worden sei.Dass ein generelles Verbot von Schotter- und Steingärten nicht so einfach umzusetzen ist, hatte die Verwaltung schon in der Vorlage zur Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses ausführlich erklärt.

Kontrolle von Verboten extrem aufwändig

So könnten Satzungen immer nur für die Zukunft aufgestellt werden, schon existierende Steingärten genössen Bestandsschutz. Und wenn man künftig überall in der Gemeinde neue Schottergärten verhindern wolle, müsste man jetzt unter Aufwendung erheblicher finanzieller und personeller Ressourcen ein Bestandskataster anlegen, um zweifelsfrei klären zu können, ob ein Schottergarten verbotenerweise neu angelegt wurde.

Auch der Erlass einer Freiflächengestaltungssatzung würde nicht automatisch Bebauungspläne und andere städtebauliche Satzungen mit ändern, so die Verwaltung.