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BewährungsstrafeRichter rügt Waldbröler für dessen Dreistigkeit

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GerichtssaalNeu

Waldbröl – „Ich bin kein Schläger oder aggressiver Mensch“, beteuerte ein Waldbröler am Montag vor dem örtlichen Schöffengericht. Die Staatsanwaltschaft warf dem 39-Jährigen vor, im Sommer des vergangenen Jahres einen Nachbarn durch ein offenes Fenster im Erdgeschoss angegriffen zu haben.

Das Waldbröler Gericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das lag allerdings mehr an der zweiten Anklage: Er wurde zudem des Handels mit Drogen bezichtigt. So seien bei einer Hausdurchsuchung im Januar 2021 fast 50 Gramm Amphetamin, etwa 25 Gramm Marihuana sowie Ecstasy gefunden worden, bei einer zweiten Durchsuchung im Juni nochmals erhebliche Mengen, hieß es vor Gericht.

Schläge mit der Fliegenklatsche

Zunächst nahm der Angeklagte zu dem mutmaßlichen Angriff Stellung. Jener Nachbar habe bis zu zehnmal täglich die Polizei gerufen. Deswegen habe er mit ihm reden wollen, doch habe der Nachbar sofort mit einer Fliegenklatsche um sich geschlagen. Die habe er ihm dann aus der Hand genommen. Der Nachbar sagte gegen, dass der Angeklagte ihn am Nacken gepackt und nach draußen gezogen habe. Verletzungen habe er jedoch keine erlitten. Schlimm sei gewesen, dass der Angeklagte dann in der Nachbarschaft erzählt habe, er sei mit faulen Eiern und verdorbenem Fisch beworfen worden.

Zum Jahreswechsel fast verstorben

Den Vorwurf des Drogenhandels stritt der Angeklagte ab. Die Betäubungsmittel seien nur für den eigenen Gebrauch gedacht gewesen. Er habe nahezu täglich Amphetamin genommen und Marihuana geraucht: „Mit Drogen und Alkohol habe ich mich selbst zerstört.“ So sei er zum Jahreswechsel nach dem Verzehr von Pommes mit Mayo fast gestorben und wegen Organversagens ins Krankenhaus gekommen: „Seitdem konsumiere ich nichts mehr.“ Er sei bereit zu einer stationären Therapie.

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Der Vorsitzende Richter Carsten Becker folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und erklärte dem Angeklagten: „Es ist eine echte Dreistigkeit, nach einer Durchsuchung und noch vor der Verhandlung wieder Drogen im Haus zu haben.“