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Neuregelung der StraßenausbaubeiträgeGummersbach sieht die Förderung kritisch

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Wenn die Straßen neu gemacht werden, fallen für die Anlieger in der Regel Straßenausbaubeiträge an. Das Land NRW will die Belastung zwar mindern, doch die neuen Regeln stoßen in Gummersbach nicht nur auf Gegenliebe.

  1. Nordrhein-Westfalen will die Anwohner bei Straßenausbaubeiträgen entlasten.
  2. Doch die Entlastung wird skeptisch gesehen.
  3. Beispielsweise kann ein Antrag auf Förderung erst gestellt werden, wenn klar ist, was die Baumaßnahme gekostet hat.

Gummersbach – Mit 65 Millionen Euro will das Land NRW allein in diesem Jahr den Anteil der Bürger an den Straßenausbaubeiträgen mindern. Dass die Bürger tatsächlich, wie versprochen, merklich entlastet werden, wird allerdings bezweifelt. Vor allem gibt es die Sorge, dass die bereitgestellten Mittel nicht ansatzweise ausreichen werden, um die Bürger spürbar zu entlasten.

50 Prozent soll die Förderquote betragen. „Und was ist, wenn die Zahl der gestellten Anträge doppelt so hoch ist wie angenommen, sinkt die Förderung dann auf die Hälfte?“, lautet nicht nur in Gummersbach die bange Frage. Ganz abgesehen vom Aufwand, der in der Verwaltung zu leisten sein wird, den noch niemand absehen kann.

Kein Umlageverfahren

Im Bauausschuss berichtete der Technische Beigeordnete Jürgen Hefner dieser Tage über die Änderungen, die die Neufassung des Kommunalabgabengesetzes mit sich bringen. So viel ist klar: Auch in Zukunft werden die Bürger zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen.

Ein Umlageverfahren, wie es der Stadtrat der Landesregierung vorgeschlagen hatte, um die Kosten für Straßen- und Kanalsanierung möglichst moderat auf alle Bürger zu verteilen, fand bekanntlich keine Zustimmung in Düsseldorf. „Das ist nicht das, was wir wollten“, kommentierte Helga Auerswald (SPD) die Neuregelung.

Geplante Entlastung von Eigentümern von Eckgrundstücken

Neu ist tatsächlich, dass Eigentümer von Eckgrundstücken in Zukunft bei den Gebühren entlastet werden können. In der Vergangenheit waren sie mit bisweilen exorbitanten Beiträgen belastet worden, wenn ihr Grundstück an zwei Seiten von einer Straße umgeben war.

Allerdings weist der Gesetzgeber darauf hin, dass es sich hier um eine Kann-Bestimmung handelt. Das bedeutet, dass der zuständige Ausschuss beschließen muss, wie verfahren werden soll. Vor allem aber muss geklärt werden, wer für die Kosten aufkommt, die durch die Entlastung der Eigentümer von Eckgrundstücken aufkommt.

Ratenzahlung wird skeptisch gesehen

Ebenfalls neu ist die als unbürokratisch angekündigte Ratenzahlung der Beiträge. Bis zu 20 Jahre können sich demnach die Bürger künftig Zeit nehmen. Ein Punkt, den Hefner mit Sorge sieht, denn am Ende müsste die Kommune an dieser Stelle in Vorleistung treten, wie er sagte.

Dass es künftig verbindlich Anliegerversammlungen geben soll, wird in Gummersbach mit Gelassenheit gesehen. Die gibt es in der Kreisstadt schon seit Jahren. Und das gleich zweimal.

Straßen müssen für Förderung erst bewertet werden

Als problematisch angesehen wird indes der künftige Verfahrensablauf. Antragsfähig für eine Förderung des Landes sind nur noch Maßnahmen, die in einem Straßen- und Wegekonzept gelistet sind. Das muss erst erstellt werden. Die Bewertung der Straßen nannte Hefner einen „nicht unerheblichen Aufwand“.

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Und ein Antrag auf Förderung kann erst gestellt werden, wenn klar ist, was die Maßnahme gekostet hat, also nach deren Abschluss. Die bisher bekannte Regelung, bereits zu Beginn einer Maßnahme die Ablöse auf Basis der bis dahin bekannten Kosten zu zahlen, wird es voraussichtlich nicht mehr geben. Soll heißen: Gehen die Baukosten in die Höhe, ist der Bürger mit im Boot.

Und was am Ende aus Düsseldorf an Förderung kommt, weiß man erst, wenn der Antrag beschieden worden ist. Wirklich glücklich war die Politik ob dieser Aussichten nicht. „Aber immerhin etwas“, suchte Helga Auerswald nach etwas Positivem.