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GesetzentwurfOberbergs Abgeordneter versteht Kritik an neuer Grundsteuer nicht

Lesezeit 4 Minuten
Eine Straße mit Wohnhäusern.

Den Gesetzesentwurf zur neuen Grundsteuer hat unter anderem der Städte- und Gemeindebund NRW scharf kritisiert.

Die geplante Reform der Grundsteuer B steht in der Kritik. Die aber kann Christian Berger, CDU-Landtagsabgeordneter für Oberberg, nicht nachvollziehen.

Christian Berger ist verärgert. Was den oberbergischen CDU-Landtagsabgeordneten auf die Palme bringt, sind die Äußerungen der kommunalen Spitzenverbände im Land zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuregelung der Grundsteuer B. Wie berichtet will das Land eine Splittung der Grundsteuer B in Wohnen und Nicht-Wohnen vornehmen.

Dazu hat sie für alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen Hebesätze vorgeschlagen, die zum einen dafür sorgen sollen, dass die Kommunen im Haushalt 2025 nicht weniger, aber auch nicht mehr Einnahmen aus der Grundsteuer erhalten. Damit gleiche man die Schieflage zwischen Wohnen und Nicht-Wohnen aus, die durch die Neuregelung des Bundes entstanden sei. In den allermeisten Fällen würden die Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäuser durch die Reform benachteiligt. Mit dem Splitting-Modell könnten die Kommunen individuell über die Hebesätze auf ihre jeweilige Situation reagieren.

Reform der Grundsteuer B: Von Verbänden hagelt es Kritik

Der Städte- und Gemeindebund NRW, der Städtetag NRW und der Landkreistag haben in einer gemeinsamen Stellungnahme (Auszüge siehe Infokasten) den Gesetzentwurf scharf kritisiert. Die Spitzenverbände hatten bei vorherigen Anhörungen im Landtag bereits ihre Kritik geäußert, sehen ihre Bedenken aber nicht berücksichtigt, sondern eher verstärkt.

Es ist eine gute Lösung, die funktionieren wird. Wir werden die Kommunen nicht im Stich lassen.
Christian Berger, CDU-Landtagsabgeordneter

Die Verbände sind der Ansicht, dass der Gesetzentwurf nicht geeignet sei, „weder für eine dauerhafte, einheitliche und verlässliche Privilegierung des Wohnens, noch für die Ausräumung der extern-technisch bedingten Umsetzungsschwierigkeiten auf kommunaler Ebene, die eine flächendeckende Umsetzung zum Jahresende infrage stellen, noch für die Gewährleistung der notwendigen Rechtssicherheit, noch für eine auch nur annähernd faire Verantwortungsaufteilung bei der Lösung eines staatlich verursachten Problems, noch für eine Anschlussfähigkeit seiner ‚Lösung‘ etwa an die bestehenden Maßstäbe der Steuerkraftermittlung im kommunalen Finanzausgleich in NRW oder an das bestehende kommunale Haushaltsrecht“. Stattdessen sehen die Verbände eine Anpassung der Grundsteuermesszahlen als Lösung.

Kanzleien haben das neue Modell überprüft

Die rechtlichen Bedenken, die geäußert würden, seien nicht konkretisiert, rechtliche Bedenken könne man bei allem und jedem haben, beklagt Berger. Das Splitting-Modell sei von namhaften Kanzleien und dem Bundesfinanzministerium geprüft worden und nach deren übereinstimmenden Aussagen rechtlich absolut in Ordnung. Auch das Argument, dass die IT-Dienstleister der Kommunen die Software nicht rechtzeitig anpassen oder zur Verfügung stellen könnten, greife nicht, meint der Landtagsabgeordnete.

Es habe mehrere Gespräche mit IT-Dienstleistern der Verwaltungen gegeben. Diese hätte alle deutlich gemacht, dass es kein Problem sei, die Programme rechtzeitig anzupassen und den Kommunen zur Verfügung zu stellen. Warum das jetzt anders kommuniziert werde, ohne konkret zu nennen, welcher Dienstleister denn Probleme sehe, sei nicht nachzuvollziehen.

Auch sei der Gesetzentwurf nicht mit „der heißen Nadel gestrickt“, sondern langfristig vorbereitet und umfassend geprüft worden. Mit dem differenzierten Hebesatz ließen sich die Verschiebungen hin zu einer stärkeren Belastung der Wohneigentümer regeln, jede Kommune könne das nach den Verhältnissen vor Ort steuern. Das habe nichts mit einer Verlagerung von Risiken auf die Kommunen zu tun, im Gegenteil, es gebe ihnen mehr Möglichkeiten.

Die von den Spitzenverbänden als Lösung angegebene Steuermesszahl, die vom Bund gesetzlich vorgegeben sei, funktioniere nicht, denn sie schaffe eben nicht den gewünschten Ausgleich zwischen der Belastung von Wohnen und Nicht-Wohnen. Eine Änderung der Steuermesszahl berücksichtige nicht die unterschiedlichen Situationen in den Kommunen, daher habe eine Änderung durch das Land auch keinen Sinn gemacht. Das hätte auch fast alle Bundesländer so gesehen. Das Land Schleswig-Holstein werde die NRW-Lösung eins zu eins übernehmen.


Im Wortlaut: Das sagen die kommunalen Spitzenverbände

Eine Anfrage zur Konkretisierung einiger Aussagen der Spitzenverbände wurde vom Städte- und Gemeindebund nur mit dem Hinweis auf die bisherigen Stellungnahmen beantwortet. Hier einige Auszüge:

„Die Lastenverschiebung zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken ist ein strukturelles Phänomen im Bundesmodell [...] Dass sich dieses strukturelle Phänomen örtlich unterschiedlich stark auswirkt, ist nicht überraschend. Für die Lösung spielt dies jedoch keine Rolle: Erstens geht es nicht darum, möglichst weitreichend in das Ergebnis der Neubewertung einzugreifen, sondern eine strukturelle Lastenverschiebung ebenso strukturell und einheitlich auszugleichen.

Zweitens ist eine einheitliche, dauerhafte und verlässliche Antwort auf die Lastenverschiebung auf Ebene der gemeindlichen Hebesätze praktisch nicht möglich, weil diese jährlich neu beraten und beschlossen werden und das „Einfrieren“ einer bestimmten Belastungsrelation auf Dauer nicht flächendeckend gelingen wird.

Der Entwurf blendet die von kommunaler Seite ausführlich beschriebenen Probleme einer rechtzeitigen IT-mäßigen Umsetzung differenzierender Hebesätze aus. Städte und Gemeinden, deren Softwareanbieter eine programmtechnische Abbildung einer Differenzierung nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen können, bliebe als einzige Option, auf eine Differenzierung der Hebesätze ganz zu verzichten.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob und in welchem Maße Gemeinden etwa haushaltsrechtlich dazu verpflichtet sein könnten, bei etwaigen Klageverfahren im Zusammenhang mit einer Differenzierung auch Rückstellungen in den Haushalten für drohende Steuerrückzahlungen zu bilden.

Schließlich bleibt zu betonen, dass sich die kommunale Seite dem Land gegenüber immer fair und konstruktiv verhalten hat. Sie hat die drohende Lastenverschiebung bereits im Frühjahr 2022 an das Land herangetragen und auch frühestmöglich verdeutlicht, dass differenzierte Grundsteuer-B-Hebesätze vor Ort keine taugliche Lösung des Problems darstellten. Stattdessen wurde von Beginn an eine Anpassung der Messzahlen vorgeschlagen.“