Auf dem SandbergEhemaliges Hochschulgelände in Gummersbach soll verkauft werden
Gummersbach – Das alte und seit Jahren brachliegende Grundstück der Gummersbacher Fachhochschule auf dem Sandberg soll veräußert werden. Das ist nicht neu, allerdings das avisierte Vorgehen des Bau- und Liegenschaftsbetriebs (BLB) des Landes, in dessen Eigentum sich das Gelände noch befindet. Wie der Technische Beigeordnete Jürgen Hefner im Bauausschuss berichtete, soll ein Vergabeverfahren initiiert werden. In dessen Rahmen könne auch die Stadt Gummersbach wie alle anderen Interessenten auch mitbieten.
Allerdings, so berichtete Hefner weiter, könnte es sein, dass die neue Landesregierung den bisherigen Modus, an den Höchstbietenden zu verkaufen, der Gestalt ändern möchte, dass der Interessent mit dem besten Konzept den Zuschlag erhält. „Das wäre sehr in unserem Sinn“, sagte Hefner und erinnerte daran, dass ein solches Vorgehen beim Verkauf einzelner Grundstücke Konzepte mit einer guten Architektur zum Tragen gekommen seien.
Verfahren für Veräußerung des Geländes auf dem Sandberg in Gummersbach noch unbekannt
So könnte jetzt also auch das Areal auf dem Sandberg den Eigentümer wechseln. Allerdings: Bis dato ist nicht bekannt, wie so ein Verfahren aussehen könnte und auf welche Aspekte das Land bzw. der BLB besonderen Wert legen werden, wie Hefner sagte. Joachim Scholz (Grüne) fand, dass man für die Erstellung eines möglichen Konzeptes gegebenenfalls auch externe Expertise hinzuziehen sollte.
Hefner sagte, man sollte erst einmal abwarten, wie die Rahmenbedingungen seien, und dann entscheiden, ob man mit der Expertise städtische Gesellschaften, also Entwicklungsgesellschaft und Gummersbacher Wohnungsbau, betrauen könne.
Das könnte Sie auch interessieren:
Derweil ist das Bieterverfahren für die BLB-Immobilien in der Innenstadt, also für das ehemalige Amtsgericht und die beiden Polizeigebäude an Karl- und Hindenburgstraße, auf der Zielgeraden, wie Hefner sagte. Aktuell liefen die Schlussverhandlungen zwischen den Höchstbietenden und dem BLB. Danach bedürfe es noch der Zustimmung durch den Finanzausschuss und dann der des NRW-Landtags. Wie lange das noch dauert, ist derweil ungewiss.