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Immer weniger Anträge in OberbergDas Interesse am Kleinen Waffenschein sinkt

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141 Oberbergerinnen und Oberbergern wurde der Kleine Waffenschein im Jahr 2021 ausgehändigt.

Oberberg – Im vergangenen Jahr hat die Kreispolizeibehörde 141 Anträge auf Ausstellung des „Kleinen Waffenscheins“ positiv beschieden. Diese Zahl hat die Polizei auf Anfrage dieser Zeitung genannt. Damit hat sich die Zahl der insgesamt im Oberbergischen Kreis ausgegebenen Kleinen Waffenscheine auf 3265 summiert. 141 ist mit Blick auf die vergangenen Jahre ein eher niedriger Wert. Weniger waren es zuletzt 2015 (103). Das war das Jahr, bevor die Nachfrage regelrecht explodierte.

Im Zusammenhang mit den erschütternden Silvesterereignissen auf der Kölner Domplatte – dort waren Hunderte Frauen drangsaliert, sexuell belästigt und ausgeraubt worden – wies die Ausgabe von 828 Kleinen Waffenscheinen an Oberbergerinnen und Oberberger darauf hin, dass sich das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen drastisch verändert hatte. 2016 ließen sich im Kreisgebiet achtmal so viele Menschen den Kleinen Waffenschein ausstellen als im Jahr zuvor. Seither ist die Nachfrage laut Polizei aber wieder gesunken.

Der „Kleine Waffenschein“ berechtigt seinen Inhaber dazu, sogenannte PTB-Waffen, also Gas- und Schreckschusswaffen, unter klar definierten Voraussetzungen auch außerhalb der eigenen Wohnung, eigener Geschäftsräume oder des eigenen Grundstücks mit sich zu führen – allerdings nicht bei öffentlichen Veranstaltungen wie etwa Demonstrationen, Versammlungen, Festen, Sport- oder Kulturveranstaltungen. Und: „Entgegen weitläufiger Meinung ist es ebenso verboten, damit an Silvester oder Neujahr zu schießen – schon gar nicht mit pyrotechnischer Munition“, schreibt die nordrhein-westfälische Polizei auf ihren Internetseiten.

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Dort informiert sie Interessierte übrigens auch über Kehrseiten des Mitführens von PTB-Waffen: Weil diese von scharfen Waffen kaum zu unterscheiden seien, könnte ihr Mitführen „zu einem unkontrollierten Handeln bei Außenstehenden“ führen. Ungeübte Waffenträger könnten sich selbst gefährden oder Unbeteiligte verletzen.(sül)