Inzidenzstufe 2 in OberbergEine Übersicht über die Corona-Maßnahmen in der Region
Oberberg – Die Fallzahlen steigen, die Inzidenz bewegte sich auch am Dienstag mit einem Wert von 54 auf hohem Niveau – und am achten Tag infolge über dem Schwellenwert von 35. Deshalb gelten ab Donnerstag wieder die Schutzmaßnahmen der Inzidenzstufe 2. Das bedeutet etwa verschärfte Kontaktbeschränkungen und eine Nachweispflicht für Negativtests vor der Nutzung verschiedener Angebote. Von den neuen Regeln sind zahlreiche Bereiche des öffentlichen Lebens betroffen.
Was gilt in der Gastronomie?
Frank Hewel vom Burger-Restaurant Kunstwerk in Gummersbach hat zwar Verständnis, dass viele seiner Kunden bei den Corona-Regeln nicht mehr hinterherkommen. Den Diskussionen, die ihn nun wieder erwarten, blickt er trotzdem mit Bangen entgegen. Denn mit der Inzidenzstufe 2 dürfen er und alle anderen Gastronomen nur noch Gäste im Innenraum empfangen, die entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Nur draußen braucht es einen solchen Nachweis weiterhin nicht. „Wer aber schon vor einigen Tagen einen Tisch drinnen gebucht hat, könnte von der nun wieder geltenden Regel nichts wissen.“
237 aktuelle Corona-Fälle in Oberberg
Die Zahl der aktuell positiv Getesteten ist am Dienstag um 4 auf 237 gestiegen. Wie der Kreis berichtet, wurden 24 weitere laborbestätigte Fälle erfasst, zugleich galten 20 Betroffene als genesen. Für 798 Menschen war eine Quarantäne angeordnet, 20 weniger als am Tag davor.
Im Krankenhaus wurden nach wie vor sechs Infizierte behandelt, je drei auf Normalstation und drei auf Intensivstation. Von ihnen waren zwei auf Beatmung angewiesen. Von den 34 521 Schnelltests, die in der vergangenen Woche in den Bürger-Teststellen durchgeführt wurden, waren 202 positiv.
Die Anhebung der Inzidenzstufe sei für das Kunstwerk mit einem personellen Mehraufwand verbunden: Ein Mitarbeiter soll vor dem Eingang postiert werden, um die Einhaltung der GGG-Regel zu kontrollieren – zusätzlich zum Mitarbeiter draußen, der schon jetzt die Kontakte erfasst. Hewel würde sich wünschen, dass wenigstens mehr Leute die Luca-App zur Kontaktverfolgung nutzen würden: „Die funktioniert schnell und einfach. Aber leider füllen viele Gäste nach wie vor lieber den Papierbogen aus.“
Was gilt für den Einzelhandel?
Einzelhändler, die nicht der Grundversorgung dienen, dürfen mit der Inzidenzstufe 2 nur noch eine bestimmte Anzahl an Kunden zeitgleich ins Geschäft lassen. „Mal wieder“, sagt Thomas Löwe vom Saturn in der Kreisstadt. Mit 2800 Quadratmetern gehört der Elektromarkt zu den großen Geschäften im Kreis, was bei der Verschärfung der Maßnahmen ein Nachteil ist. Denn in Geschäfte ab einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern darf pro 20 Quadratmeter nur ein Kunde, in kleinere Geschäfte aber ein Kunde pro 10 Quadratmeter.
Für den Saturn wären das also maximal 140 Kunden zeitgleich. „Doch so viele sind es eh selten zeitgleich“, sagt Löwen. Am Eingang zählt eine elektronische Anlage, wie viele Menschen im Geschäft sind. Je nach zulässiger Zahl gibt sie ein Warnsignal ab, wenn es zu viele werden. „Viele Kunden kennen das schon. In der Vergangenheit haben die dann selbstständig vor dem Eingang gewartet“, sagt Löwen. Sollte die Inzidenzstufe aber angehoben werden, solle auch wieder ein Security-Mitarbeiter auf die Einhaltung der Regeln achten.
Was gilt in den Bädern?
Bislang dürfen Freibäder theoretisch ohne Testnachweis und Personenzahlbegrenzung öffnen. Sobald die Inzidenzstufe angehoben ist, braucht es aber wieder beides. Die Betreiber des Bielsteiner Freibads haben die Online-Registrierung für Besucher bereits in der vergangenen Woche wieder eingeführt. „Um die Abläufe zu vereinfachen“, sagt Andreas Zurek von den Freizeit- und Sportstätten Wiehl. „Wenn nun die Inzidenzstufe 2 kommt, werden auch wir einen zusätzlichen Mitarbeiter abstellen, um am Eingang zu kontrollieren, ob die Besucher geimpft, getestet oder genesen sind.“
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Die maximale Besucherzahl reduziert das Bielsteiner Bad von 1000 pro Tag auf 500. Zumindest da sei ein verregneter Sommer hilfreich, sagt Zurek: „Denn so viele kommen in diesen Tagen ohnehin nicht.“ Ärgerlich: Ausgerechnet zum Start der strengen Regeln am Donnerstag ist jetzt aber bestes Sommerwetter vorhergesagt. Im Hallenbad, der Wiehler Wasser Welt, braucht es schon bisher einen GGG-Nachweis. Wer ein Bad besuchen will, sollte sich auf jeden Fall vorher auf der jeweiligen Internetseite über die Regeln informieren.
Was ändert sich mit der Inzidenzstufe 2 noch?
Mit der Stufe 2 werden die Schutzmaßnahmen in zahlreichen weiteren Bereichen verschärft. So dürfen etwa in Kinosäle nur noch 500 Personen (statt 1000) mit GGG-Nachweis. Hobby-Chöre und Orchester dürfen nur noch mit maximal 20 Personen proben, die einen negativen Testnachweis vorlegen. Die Besucherzahl bei Sportveranstaltungen im Innenraum wird auf 500 begrenzt, zuvor waren je nach Kapazität bis zu 1000 zulässig. Treffen im öffentlichen Raum sind erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten, außerdem mit Test für zehn Personen aus beliebigen Haushalten. Ausgenommen sind Geimpfte und Genesene.
Was gilt für private Veranstaltungen?
Diese werden im Freien auf 100 Gäste begrenzt (zuvor 250) und innen auf 50 Personen (zuvor 100). Voraussetzung ist auch hier, dass die Teilnehmer einen GGG-Nachweis vorlegen und ihre Daten für eine eventuelle Rückverfolgung hinterlassen.