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Auftreten der TelekomWeiterer Lindlarer schildert dubioses Vorgehen von Vertretern

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Symbolbild.

Lindlar – Seit kurzem hat Johannes Hüttl aus Lindlar einen Glasfaseranschluss bis ins Haus. Nutzen kann er ihn bislang noch nicht, denn den Anschluss ist noch nicht freigeschaltet.

Am 4. Dezember stehen, im Auftrag der Telekom, zwei Mitarbeiter vor seiner Tür. Sie erkundigen sich, ob bereits ein Glasfaseranschluss liegt und ob Familie Hüttl diesen nutzen möchte. Der Lindlarer bejaht. Dann erklären die Mitarbeiter, dass nur Kunden der Telekom diesen Service kostenlos bekämen. Kunden von anderen Anbietern müssten das Bereitstellen des Anschlusses ins Haus selbst tragen. Das würde mindestens 400 Euro kosten.

Lindlarer zum Anbieterwechsel gedrängt

Johannes Hüttl, der selbst in der IT-Branche arbeitet, wird skeptisch. Er fragt, ob das rechtens sei, denn damit würde die Telekom ja ihre Monopolstellung ausnutzen. Das bejahen die beiden Vertreter. Und sie erklären, dass der Lindlarer nur einem Anbieterwechsel zur Telekom zustimmen müsse, dann werde der Anschluss als erstes umgestellt, und er müsse die Kosten für die Bereitstellung nicht tragen. „Dahingehend sah ich mich gezwungen, vor Ort einen Vertrag mit der Telekom abzuschließen“, schildert Hüttl.

Doch Ende Dezember liest er einen Artikel in der BLZ, aus dem hervorgeht, dass die Aussage der Vertreter nicht stimmen kann. Denn es gilt die Netzneutralität. Jeder hat das Recht, seinen Anbieter für Telefon und Internet frei zu wählen. Hüttl beschwert sich bei der Telekom. „Der Dame am Telefon habe ich mitgeteilt, dass ich auf Falschaussagen von Telekom-Mitarbeitern reingefallen bin und ich um Auftragsauflösung bitte.“ Andernfalls werde er seinen Rechtsanwalt einschalten, so der Lindlarer.

Mitarbeiter ermahnt und nachgeschult

Die Telekom lenkt offenbar ein. Denn wenige Tage später bekam Hüttl von seinem jetzigen Anbieter die Nachricht, dass er dort als Kunde bleiben kann und die Kündigung hinfällig ist.

Die Vertreter, die im Auftrag der Telekom unterwegs sind, sind Mitarbeiter der Firma Ranger Marketing aus Düsseldorf. „Sollten die Schilderungen des Lesers zutreffen, wären die getätigten Aussagen der Ranger-Mitarbeiter in der Tat falsch beziehungsweise irreführend“, erklärt George-Stephen McKinney, Sprecher der Deutschen Telekom. „Alle von der Telekom gebauten Festnetzanschlüsse stehen grundsätzlich auch diskriminierungsfrei unseren Wettbewerbern offen – sofern diese entsprechende Verträge mit uns abgeschlossen haben.“

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Dabei sei es völlig unerheblich, ob das Netz mit öffentlichen Fördermitteln oder zu 100 Prozent eigenfinanziert von der Telekom gebaut wurde. „Es gibt es also auch in diesem Kontext keine ,Monopolstellung’ der Telekom“, betont McKinney. Das Qualitätsmanagement der Firma Ranger habe aufgrund der Schilderungen mit dem zuständigen Gebietsleiter gesprochen. Man habe alle Mitarbeiter nochmals nachgeschult und ermahnt, derartige Aussagen nicht zu treffen.

Die Verbraucherzentrale NRW und die Polizei raten bei Haustürgeschäften zur Vorsicht. Bis 14 Tage nach Vertragsabschluss gilt ein Widerrufsrecht.