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Schwere räuberische ErpressungLindlarer kam am Landgericht mit blauem Auge davon

Lesezeit 3 Minuten
Außenansicht des Kölner Landgerichts.

Mit einer Bewährungsstrafe kam ein Lindlarer aus seiner Verhandlung am Kölner Landgericht.

Das Strafmaß hätte weitaus höher ausfallen können, doch ein 35-Jähriger aus Lindlar bekam Bewährung.

Ein 35-Jähriger ist am Montag vor dem Kölner Landgericht mit dem sprichwörtlichen blauen Auge davongekommen: Angeklagt wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in einem Lidl-Discounter in Lindlar — ein Verbrechen, das eigentlich mit mindestens fünf Jahren Haft bestraft wird — kam der Mann mit einer zweijährigen, zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafe davon. „Die für sie sprechenden Umstände überwiegen hier ganz erheblich“, sagte Sibylle Grassmann, Vorsitzende der 20. Großen Strafkammer, zur Begründung des äußerst milden Urteils. So habe der Angeklagte das Messer nicht auf die Kassiererin gerichtet oder gedroht, ihr etwas anzutun, falls sie die Kasse nicht herausrücke. Auch habe das Opfer die Tat gut verkraftet und es sei kein wirtschaftlicher Schaden entstanden, weil die Beute zurückgelangt sei.

An der Kasse ein Messer gezeigt

Am 4. März 2024 hatte sich der 35-Jährige an eine Kasse im Lidl-Markt in der Straße Kirschbäumchen in Lindlar angestellt, einen Schokoriegel aufs Band geworfen und beim Abkassieren der Kassiererin ein Messer gezeigt. Dabei richtete er das Messer aber nicht auf die Kassiererin, sondern hielt es mit der Spitze nach oben vor seinen Bauch und sagte: „Geben Sie mir das Geld.“ Mit der Geldschublade mit rund 2600 Euro verließ der Angeklagte anschließend den Discounter. Doch statt die Flucht anzutreten, setzte er sich ganz in der Nähe des Tatorts auf eine Treppe und wartete, bis er von der Polizei festgenommen wurde.

Dass der bislang strafrechtlich noch nie in Erscheinung getretene Angeklagte bei der Tat aufgrund einer schweren Depression so unter Druck gestanden habe, dass seine Steuerungsfähigkeit aufgehoben und seine Schuldfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen sei, konnte das Gericht nicht feststellen. „Bei Ihnen liegt eine krankhafte seelische Störung in Form einer depressiven Störung vor“, sagte Grassmann. Wie die sich aber bei einer schweren räuberischen Erpressung schuldaufhebend auswirken solle, das sei der Kammer auch nach dem ausführlichen psychiatrischen Gutachten rätselhaft geblieben. Darum befand das Gericht: „Sie sind für die Tat voll verantwortlich.“

Seit seiner Jugend hatte der Angeklagte immer wieder wegen Suizidgedanken und Depressionen Zeit in Kliniken und Psychiatrien verbracht. Seit der Scheidung der Eltern, damals war der Angeklagte zehn Jahre alt, sei der Lebenslauf des Angeklagten „von verschiedenen psychischen Störungen und Drogenkonsum“ geprägt gewesen. In der Vergangenheit sei bei dem 35-Jährigen auch eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert worden, sagte Grassmann. Das Gericht hob nach der Urteilsverkündung den Haftbefehl gegen den 35-Jährigen auf, er verließ das Gericht auf freiem Fuß. Die Bewährungszeit, in der sich der Angeklagte straffrei zu führen hat und den Weisungen seines gesetzlichen Betreuers zu folgen habe, setzte das Gericht auf drei Jahre fest.