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Marienheider Raub-ProzessLandgericht stellt Angeklagten geringere Strafe in Aussicht

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Justitia am Gericht

Angeklagt ist der 44-Jährige, sowohl bei dem Überfall auf den Supermarkt in Marienheide, als auch auf einen bei Remscheid beteiligt gewesen zu sein.

Sollte der Angeklagte im Marienheider Raub-Prozess seinen Komplizen nennen, könnte sich das Gericht gnädiger zeigen.

Eines muss man den beiden Mitarbeiterinnen des Rewe-Marktes in Marienheide-Schemmen lassen, der im September 2023 von zwei maskierten Räubern überfallen wurde: Die beiden Damen waren ganz schön taff. Auf Bildern von Überwachungskameras, die am Donnerstag im Prozess gegen einen mutmaßlichen Täter (44) im Kölner Landgericht gezeigt wurden, war zu sehen, wie die Frauen von den Räubern mit vorgehaltener Waffe in einen Kassenraum gewiesen wurden.

Rewe-Mitarbeiterinnen befreiten sich gegenseitig

Dort forderten die Täter eine der Frauen auf, einen Tresor zu öffnen. Während einer der Täter diesen dann leer räumte und Geldkassetten in Einkaufsbeutel packte, fesselte der andere Täter die Frauen mit Klebeband. Bevor die Räuber sie zurückließen, drohte einer der Täter mit erhobenem Zeigefinger. Als die Täter nicht mehr zu sehen sind, dauert es nur Sekunden und die Frauen fingen furchtlos an sich gegenseitig zu befreien. Dann verständigten sie per Telefon die Polizei.

Angeklagt ist der 44-Jährige, sowohl bei dem Überfall auf den Supermarkt in Marienheide, als auch auf einen in Ehringshausen bei Wetzlar im Dezember 2023 beteiligt gewesen zu sein. Beide Taten sind nach demselben Modus abgelaufen: Die Täter waren jeweils mit Sturmhauben maskiert und mit Schusswaffen bewaffnet. Beide Überfälle sollen den Räubern jeweils 6300 bis 6400 Euro Beute eingebracht haben.

Bevor die Videos angeschaut wurden, hatte es ein auf eine Verständigung abzielendes Rechtsgespräch auf Initiative von Verteidigerin Ines Stuff gegeben. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass bei einem ausführlichen Geständnis sechseinhalb Jahre Haft die Obergrenze darstellen könnten. Bei Nennung des Komplizen solle die Strafe nicht höher als fünf Jahre ausfallen. Angesichts einer Mindeststrafe von fünf Jahren Haft für bewaffneten Raub, könnte das einen sehr guten Deal darstellen. Bis zum kommenden Verhandlungstag und nach Beratung mit seiner Verteidigerin will der Angeklagte sich entscheiden.