Prozess geht in nächste RundeWaldbröler werden 60 Straftaten vorgeworfen
Waldbröl – Das Verfahren gegen einen heute 43-jährigen Waldbröler vor dem Schöffengericht ist nun in die fünfte Runde gegangen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten rund 60 verschiedene Straftaten in den Jahren 2019 und 2020 vor. Diesmal kamen Beleidigungen und Bedrohungen auf den Tisch, insbesondere gegen eine Familie aus der Nachbarschaft.
Der Beschuldigte erinnerte sich, dass die Auseinandersetzungen vor rund 15 Jahren begonnen hätten. Damals habe er den vierjährigen Sohn der Familie zu dessen Wohnungstür begleitet, da er dringend zur Toilette gemusst habe und nicht in die Wohnung könne. Daraufhin habe der Vater geöffnet, seinem Sohn eine schallende Ohrfeige verpasst und die Tür zugeknallt. Bei einem späteren Treffen im Hausflur habe er den Mann deshalb als Pädophilen bezeichnet. Ab da sei das Verhältnis angespannt gewesen, einmal sei er sogar mit einem Baseballschläger niedergeschlagen worden.
Der Waldbröler räumte jedoch ein, dass er sich nach Pöbeleien durch einen Sohn der Familie auf das Fensterbrett des offenen Fensters neben der Hauseingangstür gekniet und dann mit heruntergelassener Hose versucht habe, den Mann anzupinkeln. „Seit 18 Jahren haben wir mit dem Mann Probleme“, sagte der 61 Jahre alte Familienvater als Zeuge.
Neue Zeugen werden geladen
Er spucke immer aus dem Fenster, wenn ein Familienmitglied den Bereich an der Haustür betrete. Einmal habe sich der damals 41-Jährige sogar vor seiner Frau entblößt. Ständig töne laute Musik aus dem Fenster und nachts schlage dieser mit einem schweren Gegenstand gegen die Wand. „Körperliche Auseinandersetzungen hat es aber nicht gegeben.“
Der Sohn des 61-Jährigen schilderte, dass der Angeklagte oft „wie ein Gorilla“ in der Wohnungstür stehe und rufe: „Zeig mal, was Du drauf hast.“ Manchmal wirke er „wie weggeballert“. Beleidigungen und Morddrohungen seien an der Tagesordnung. „Aber ich lasse mich nicht provozieren. Ich will meine Zukunft nicht vermasseln wegen so einem.“
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Die Mutter des Angeklagten war derweil freiwillig als Zeugin vor Gericht erschienen. Bis zu seiner Inhaftierung im vergangenen Jahr habe er bei ihr gewohnt. Sie schilderte, dass ihr Ex-Mann Alkoholiker gewesen sei und ihr Sohn eine schwere Kindheit gehabt habe: „Etwa mit 16 hat er mit Drogen angefangen.“ Sein Suchtberater habe erklärt, dass der Konsum von Marihuana bei ihm Psychosen erzeuge. So rede er häufig mit sich selbst. Auch sie belastete die Nachbarn: Auf dem Parkplatz seien die Worte gefallen: „Jetzt könnt Ihr Euch beide die Gruben schaufeln.“
Richter Carsten Becker will zum Fortsetzungstermin weitere Zeugen zu laden. Außerdem soll ein psychiatrischer Gutachter zur Schuldfähigkeit des Angeklagten beurteilen.