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Hinter GitterReichshofer muss nach wilder Flucht vor der Polizei in Waldbröl ins Gefängnis

Lesezeit 2 Minuten
Ein solcher Fahrbahntrenner auf der Vennstraße im Stadtzentrum von Waldbröl war die Endstation einer wilden Verfolgungsjagd mit der Polizei.

Ein solcher Fahrbahntrenner auf der Vennstraße im Stadtzentrum von Waldbröl war die Endstation einer wilden Verfolgungsjagd mit der Polizei.

Bei seiner Flucht hatte der Verurteilte (35) unter dem Einfluss von Alkohol und Kokain gestanden. Ein geplatzter Reifen beendete seine Fahrt.

Wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens in Verbindung mit vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung wurde ein 35-jähriger Reichshofer vor dem Amtsgericht in Waldbröl zu einer Haftstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt. Der Staatsanwalt hatte ihm vorgeworfen, sich im September 2023 in Waldbröl einer polizeilichen Verkehrskontrolle durch Flucht entzogen zu haben.

Dabei habe er rote Ampeln überfahren und ein anderes Auto beschädigt. Zudem habe er keine Fahrerlaubnis gehabt und sei alkohol- und kokainbedingt nicht fahrtüchtig gewesen.

In einem von der Frontkamera des verfolgenden Polizeifahrzeugs aufgenommenen Video war zu sehen, dass die Flucht in der Turnerstraße begonnen hatte. Über die dortigen Bodenwellen bretternd, näherte sich das Fahrzeug der Einmündung in die Homburger Straße. Dort überfuhr der Angeklagte, rechts abbiegend, die rote Ampel und wegen eines wartenden Fahrzeugs nutzte er dafür den Fahrradstreifen. Gleich darauf missachtete er das Rotlicht einer Baustellenampel und fuhr in Richtung Nümbrecht weiter.

An einem Fahrbahntrenner an der Waldbröler Vennstraße war die wilde Fahrt zu Ende

In Höhe der Abzweigung nach Puhl entschied er sich, seine Flucht über Feldwege in Richtung Bohlenhagen fortzusetzen, nachdem er ordnungsgemäß geblinkt hatte. Am Kreisel an der Realschule umfuhr er eine Polizeisperre, wandte sich, diesen in Gegenrichtung befahrend, in die Vennstraße. An der Einmündung zur Gartenstraße bog der Fahrer trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung rechts nach links ab und rammte ein herannahendes Fahrzeug. Beim Überqueren des bordsteinhohen Fahrbahntrenners platzte allerdings ein Reifen und so kam der Wagen vor der Post zum Stillstand.

Der Angeklagte entschuldigte sich für diese Tat. Er habe zu Hause mit seinem Cousin Wodka, Bier und Kokain genossen und in diesem Zustand ohne Wissen seiner Mutter deren Autoschlüssel aus dem Körbchen genommen. Wohin die Fahrt gehen sollte, wisse er jedoch nicht mehr. Nach diesem Vorfall habe er sich geschworen, nie wieder Kokain zu nehmen und Alkohol nur noch in Maßen zu trinken. Außerdem wolle er endlich den Führerschein machen. Insgesamt räumte er sämtliche Anklagevorwürfe ein.

Als Richter Kevin Haase den Auszug aus dem Bundeszentralregister verlas, wurde deutlich, dass der Reichshofer bereits mehrfach ohne Fahrerlaubnis und mit Alkohol am Steuer erwischt worden war, teilweise mit Werten von über zwei Promille. Der Staatsanwalt sah kaum entlastende Umstände und beantragte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, dazu eine Führerscheinsperre von 36 Monaten. Die Verteidigung räumte die Schuld ein, bat jedoch um Bewährung, da die zuvor abgesessene Haft von sieben Monaten seinem Mandanten sehr zugesetzt habe. Der Richter folgte jedoch dem Antrag der Staatsanwaltschaft.