Gescheitertes Experiment?Reichshofer wegen Marihuana-Plantage in Wohnung vor Gericht
Waldbröl – Wenn gewohnheitsmäßiger Rauschgiftkonsum dazu verleitet, eine Marihuanaplantage anzulegen, kann die Angelegenheit schnell vor dem Richter landen. Das merkte jetzt ein 21-jähriger Reichshofer, der sich am Mittwoch im Schöffengericht mit den Vorwürfen des Erwerbs und des Handels von Betäubungsmitteln konfrontiert sah. Ein Urteil fiel noch nicht.
Mehr als 50 Gramm Marihuana gekauft
Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, in sieben Fällen – von Dezember 2019 bis April 2020 – insgesamt mehr als 50 Gramm Marihuana an verschiedenen Stellen in Reichshof gekauft zu haben. Zudem sei im Februar 2021 eine Plantage mit 13 Pflanzen in seinem Zimmer entdeckt worden.
Der Verteidiger des Beschuldigten wollte zum Erwerb keine Angaben machen. Die Plantage sei ein gescheitertes Experiment gewesen, das aber ausschließlich zur Deckung des Eigenbedarfs vorgesehen gewesen sei. Sein Mandant gab an, dass er Gras für etwa 10 Euro täglich geraucht habe: „Angefangen habe ich mit 15 Jahren, regelmäßig konsumiert ab 16.“
Zu faul für den Schulabschluss
Er schilderte, dass er abhängig sei: „Immer, wenn ich Geld bekomme, konsumiere ich.“ Derzeit plane er, einen Schulabschluss nachzuholen, doch gebe es da ein großes Hindernis: „Das Marihuana macht mich zu faul dafür.“
Das Material für die Plantage habe er im Internet bestellt und mit einem Kumpel aufgebaut. Die Luft in dem Zimmer sei immer schlechter geworden. Lüften habe er nicht können, um nicht entdeckt zu werden: „Und dazu habe ich ja noch geraucht.“ Außerdem sei die Hitze in dem Zimmer durch die Pflanzenlampen immer unerträglicher geworden: „Zuletzt konnte ich nicht mehr schlafen.“
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Eine Gummersbacher Kripobeamtin sagte im Zeugenstand, dass die Pflanzen noch nicht in Blüte gestanden hätten. Aus der Auswertung der Handydaten ergäben sich Hinweise, dass er schon im Vorjahr eine Plantage betrieben habe. Hinweise auf einen umfangreicheren Handel habe es nicht gegeben.
Die Jugendgerichtshilfe schilderte eine große Ratlosigkeit des Angeklagten hinsichtlich der Zukunftsplanung. Da eine deutliche Reifeverzögerung festzustellen sei, empfahl sie die Anwendung des Jugendstrafrechts. Aufgrund fehlender Einlassungen zum Erwerb des Rauschgifts wollte Richter Becker noch kein Urteil fällen. Die Verhandlung soll mit weiteren Zeugen fortgesetzt werden. (kup)