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Rohingya oder nicht?Gericht glaubte Nümbrechter Familie ihre Herkunft nicht

Lesezeit 3 Minuten

Nach der Abschiebung von Shayons Familie hatte sich das Verwaltungsgericht zu den Gründen der Ablehnung geäußert.

Nümbrecht – Gehören der achtjährige Shayon, sein Vater und seine Stiefmutter zur Volksgruppe der Rohingya, die aus Myanmar vertrieben wurden und von denen viele in Bangladesch in Flüchtlingslagern leben? Die unterschiedlichen Ansichten zu dieser Frage haben den Ausschlag gegeben, warum im vergangenen Jahr das Verwaltungsgericht Köln den Asylantrag der Familie endgültig abgelehnt hat.

Keine Stellungnahme vom Oberbergischen Kreis

Nachdem sowohl der Oberbergische Kreis als Ausländeramt als auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bislang jede konkrete Stellungnahme zu dem Fall abgelehnt hatten, hat sich nun auf Nachfrage dieser Zeitung zumindest das Verwaltungsgericht zu seinem Urteil in dieser Sache aus dem September 2020 geäußert. Gerichtssprecher Michael Ott erklärte, dass die Richter ihre auch dort vorgetragene Herkunft nicht geglaubt hätten: „Sie gingen davon aus, dass die Familie nur vorgegeben hat, aus Myanmar zu stammen, um ein Bleiberecht zu bekommen.“

Zweifel aufgrund des Passes

Tatsächlich, so das Gericht, soll es sich um Staatsangehörige von Bangladesch handeln. Im Herbst 2018 seien sie aus den Vereinigten Arabischen Emiraten nach Europa eingereist, nachdem sie im spanischen Generalkonsulat ein auf 90 Tage befristetes Visum für den Schengen-Raum erhalten hatten – angeblich für einen Besuch in Barcelona. Der Vater habe zuvor schon einige Zeit in Dubai als Buchhalter gearbeitet und seine Frau, die Stiefmutter seines Sohnes aus erster Ehe, nachgeholt. In Deutschland hätten sie dann im Oktober 2018 einen Asylantrag gestellt.

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Schnell wurde wegen des Visums angenommen, die Familie sei über Spanien eingereist und die Behörden dort nach dem in der EU geltenden Dublin-Verfahren für die Entscheidung über den Asylantrag zuständig. Dagegen hatte die Familie geklagt – und auch recht bekommen. Dann lehnte aber das BAMF den Asylantrag ab, die Klage dagegen scheiterte. Auch Indizien im Pass des Vaters, die auf eine Herkunft aus der Region um Chittagong hingedeutet hätten, seien ausschlaggebend gewesen, so Gerichtssprecher Ott.

Sind Shayon und seine Familie nun Rohingya oder nicht? Auf Nachfrage per Telefon in Bangladesch erinnert sich die Familie an den Gerichtstermin und dass sie den Richtern alles erzählt hätten. Auch den Umweg über die Emirate nach Europa bestätigen sie. Der Vater sei vorgegangen, sie seien ihm später gefolgt. Und noch einmal betonen sie: „Wir sind Rohingya.“

Und: Hätte es etwas geändert, wenn die Richter das geglaubt hätten? Da will sich der Gerichtssprecher nicht festlegen. „Letztlich musste das nicht geprüft werden“, erklärt Ott. Ändert das was?

Rechtsstaatlichkeit nie in Frage gestellt

Für Nümbrechts Bürgermeister Hilko Redenius nicht: „Ich habe die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens nie in Frage gestellt – und auch nicht, dass die Familie alles unternommen hat, um hierbleiben zu dürfen.“ Egal, wer sie sind und wo sie herkommen: Es seien Menschen, um die sich die Gemeinde habe kümmern müssen. „Die Familie, insbesondere die Kinder sind integriert worden.“ Der Fall zeige aber auch: Wenn kein Schutzgrund vorliegt, müsse das Verfahren zur Rückführung auch konsequent in angemessener Zeit durchgeführt werden. „Sonst werden wir immer wieder solche Situationen an vielen Orten in Deutschland auch in Zukunft erleben.“