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Vergleich statt ProzessVerfahren nach tödlichem Motocross-Unfall eingestellt

Lesezeit 3 Minuten

Von dem tödlichen Unfall überschattet wurde das Motocross-Wochenende auf dem Bielsteiner Waldkurs Anfang Juli 2016.

Bielstein/Köln – Der tödliche Unfall vor fast zwei Jahren auf dem Waldkurs in Bielstein, bei dem ein damals 28-jähriger Gummersbacher ums Leben kam, hat kein gerichtliches Nachspiel. Wie Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer auf Nachfrage mitteilte, sind nach den Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung alle Verfahren gegen insgesamt acht Beschuldigte zumindest vorläufig eingestellt worden.

Bei der Lösung ohne Prozess, die sich hinter den Kulissen bereits seit vergangenem Sommer abgezeichnet hatte, ging es am Ende vor allem um zwei Beschuldigte: die Spitze des MSC Drabenderhöhe-Bielstein als Veranstalter sowie einen Verantwortlichen vom ADAC, der die MX Masters-Serie betreibt, in deren Rahmen der Unfall passierte.

Die Idee: Beide sollten als Teil eines sogenannten „Täter-Opfer-Ausgleiches“ im Wege eines zivilrechtlichen Vergleiches sowohl an die Witwe des Mannes als auch an einen weiteren Verletzten zahlen. Inzwischen steht dieser Deal, wie Bremer bestätigt. Das Geld an die Witwe sei sogar schon gezahlt worden. Darüber hinaus, so der Oberstaatsanwalt, sei den beiden Beschuldigten die Zahlung einer Geldbuße zur Auflage gemacht worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte darüber hinaus auch Ermittlungsverfahren gegen sechs weitere Beteiligte eingeleitet – „Randfiguren“ des Geschehens, wie es jetzt heißt. In zwei Fällen wurden diese Verfahren nach § 153 der Strafprozessordnung (StPO) – wegen „Geringfügigkeit“ eingestellt, in vier Fällen sogar, weil kein hinreichender Tatverdacht vorliegt (§ 170 Absatz 2 StPO).

Sperrzone im Fokus der Untersuchung

Zur letzteren Gruppe gehört auch der Fahrer. Der Belgier hatte im Rennen um das MX Masters am Nachmittag des 3. Juli 2016 die Kontrolle über seine Maschine verloren. Sein Motorrad hatte den Mann am Kopf getroffen. Unter anderem nach Vorlage eines Gutachtens habe es aber „keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich vorwerfbares Fehlverhalten gegeben“, erklärt der Oberstaatsanwalt.

Im Falle der Veranstalter war das offenbar anders. Gegenstand der Ermittlungen war von Beginn an, ob die Sperrzone, in der sich der getötete Gummersbacher aufgehalten hat, ausreichend kenntlich gemacht worden war. Zu Einzelheiten des Gutachtens will sich Bremer nicht äußern. Er sagt aber: „Das Maß der Pflichtwidrigkeit war nicht so gravierend, dass zwingend Anklage hätte erhoben werden müssen.“

Mit Blick auf die tödlichen Folgen des Unfalls habe dabei vor allem die nicht unerhebliche Geldsumme, die an die Witwe des Opfers gezahlt wurde, eine entscheidende Rolle gespielt, so der Oberstaatsanwalt. Zur Höhe der vereinbarten und auferlegten Summen will er ebenfalls nichts sagen.

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Das Schicksal des jungen Familienvaters hatte viele Menschen im Oberbergischen bewegt. Unter anderem mit einem großen Benefizkonzert in der Halle 32 in Gummersbach, bei dem im Oktober 2016 Künstler wie Achim Petry, Thomas Godoj, die Domstürmer und Thorsten Wingenfelder für den guten Zweck aufgetreten waren, war anschließend Geld für die Hinterbliebenen gesammelt worden.

Jörg Steinhausen, als Vorsitzender des MSC Drabenderhöhe-Bielstein einer der beiden Hauptbeschuldigten in dem Ermittlungsverfahren, hatte die Entscheidung gestern noch nicht schriftlich vorliegen. Wenn sich die Aussagen der Staatsanwaltschaft bestätigten, überwiege bei ihm die Freude, dass Ruhe in das Thema einkehre. „Das gilt besonders auch für die Familie des getöteten Mannes“, sagt Steinhausen. Der ADAC will sich nach Angaben eines Sprechers später zum Ausgang des Verfahrens äußern.