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Wohin mit dem Regenwasser?Anträge von CDU und SPD sehen Änderungen in Waldbröl vor

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Das Eingangsportal des Waldbröler Naturerlebnisparks Panarbora verfügt bereits über ein begrüntes Dach.

Waldbröl – Geringere Gebühren belohnen in Waldbröl künftig vielleicht diejenigen, die weniger Regenwasser als bisher ins öffentliche Kanalnetz fließen lassen. Das schlägt ein Antrag vor, den die CDU-Fraktion im Stadtrat bereits vor etwas mehr als einem Jahr formuliert hat und der jetzt Thema im Betriebsausschuss des Rates war. Damit verbunden ist auch ein Antrag der SPD zur Änderung der städtischen Abwassersatzung.

Monika Wickert von der Kölner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt hatte zu Beginn der jüngsten Sitzung per Live-Schaltung den Jahresabschluss der Waldbröler Stadtwerke für 2020 dargestellt und einen Gewinn von rund 1,12 Millionen Euro gegenüber 765 000 Euro im Jahr davor bestätigt.

Politiker sind von begrünten Dächern überzeugt

„Wir sind eine der Kommunen mit den höchsten Abwassergebühren – da sollten wir einmal über Senkungen nachdenken“, fand danach Ausschussvorsitzender Ingo Solbach von der CDU. Mirco Kujbida, Geschäftsführer der Stadtwerke, schränkte jedoch ein: „Mit einer Eigenkapitalquote von rund 30 Prozent liegen wir eher an der unteren Kante – verglichen mit anderen Betrieben der Branche.“

Anschließend erläuterte Markus Mitze vom Abwasserwerk die Unterschiede der beiden Anträge. So habe die CDU vorgeschlagen, Gebührenminderungen bei Gründächern, Zisternen und Versickerungsanlagen – jeweils mit einem Überlauf in den Kanal vorzunehmen –, die SPD wolle dagegen eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei Regenwassernutzungs- und Versickerungsanlagen ohne Überlauf. Einig waren sich die Politiker über die positiven Auswirkungen von Gründächern hinsichtlich der Ökologie und der Entlastung der Kanäle bei Starkregen.

Thema soll bis Ende März erneut beraten werden

Mitze teilte mit, dass Gründächer bereits mit einer 50-prozentigen Gebührenminderung berücksichtigt würden, allerdings unabhängig von Aufbaustärke und Begrünungsart. Fraglich sei jedoch die Rückhaltewirkung von Zisternen, da diese in den meisten Fällen gefüllt seien und so keine wesentliche Abflussverzögerung bewirkten. Problematisch seien auch Konstruktionen von Rückhalteanlagen mit Überlauf in den Kanal, da eine doppelte Abwasserbeseitigungspflicht – durch Grundstückseigentümer und Stadtwerke – rechtlich nicht umzusetzen sei.

Mitze führte zudem aus, dass Abkopplungen vom Kanalnetz in den Ortschaften, in denen sogenannte Bürgermeisterkanäle bei Starkregen häufig überlastet seien, den Sanierungsaufwand wesentlich reduzieren würden.

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Martin Wagner (CDU) merkte an, dass im Sinne der Gleichbehandlung der innerstädtische Bereich dann ebenfalls vom Anschluss- und Benutzungszwang befreit werden müsse. Der Ausschuss einigte sich, das Thema bis Ende März erneut in den Fraktionen zu beraten und die Ergebnisse danach der Verwaltung zur Verfügung zu stellen, die dann zur im Mai anstehenden Ausschusssitzung einen Satzungsentwurf vorlegen soll.