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Angeklagt wegen 60 StraftatenWaldbröler Amtsgericht pausiert Prozess vorübergehend

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Symbolbild

Waldbröl – „Im Gefängnis muss ich ständig weinen – und danach lachen, weil ich nicht mehr weinen kann“, sagte der 42-jährige Waldbröler vor dem Schöffengericht. In einer endlos langen Anklage warf die Staatsanwältin dem Mann rund 60 ganz unterschiedliche Straftaten vor, die er im Zeitraum vom Sommer 2019 bis zum Frühjahr 2020 begangen haben soll.

So soll er aus dem offenen Fenster seines Zimmers neben der Eingangstür eines Mehrfamilienhauses mehrere Personen mit „Schwuchtel“, „Hurensohn“ oder ähnlichen Ausdrücken beleidigt, manche auch angespuckt haben. Eine Frau, die um Ruhe gebeten habe, sei von ihm auf vulgärste Weise beleidigt worden. Einmal habe er auf dem Fensterbrett einem Hausbewohner sein Geschlechtsteil entblößt und dabei gedroht, dessen ganze Familie zu vergewaltigen und umzubringen.

Außerdem habe er mit einer Eisenstange die Seitenscheibe eines Kleintransporters eingeschlagen, ein anderes Mal sei er mit einer Eisenstange auf einen Mann losgegangen. Einen anderen habe er durch einen Schlag ins Gesicht und eine Kopfnuss verletzt. In einem Supermarkt habe er sich eine Flasche Genever und eine Dose Forellenkaviar genommen, beides im Laden verzehrt und danach die leeren Behältnisse wieder ins Regal gestellt.

Nicht verhandlungsfähig

Etliche Male sei er mit Zweirädern ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherung gefahren. Blutproben hätten danach Cannabis- und Amphetaminkonsum nachgewiesen. Ordnungsbeamte habe er unflätig beschimpft und mit dem Tode bedroht.

Der Angeklagte wirkte sehr erregt und nannte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nebensächlich. Wichtig sei nur, dass er kurz vor seiner Inhaftierung den Reisepass seiner leiblichen Mutter gefunden hätte. Dabei habe er festgestellt, dass diese eine ganz andere Augenfarbe habe als die Frau, die ihn aufzog und sich als seine Mutter ausgab.

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Das lasse für ihn nur den Schluss zu, dass sein Stiefvater seine wahre Mutter umgebracht habe: „Ich habe 35 Jahre lang mit einem Mörder zusammengelebt.“ Er erklärte, dass er seit seinem 15. Lebensjahr regelmäßig Cannabis konsumiere, später auch LSD und Amphetamine. Im Gefängnis habe er Heroin kennengelernt.

Der psychiatrische Gutachter gab an, dass der Angeklagte bei einer Untersuchung im Dezember noch ganz anders gewirkt habe. Aktuell leider der Beschuldigte unter einer drogenindizierten Psychose. „Ich merke, dass ich nicht ernst genommen werde“, sagte der Angeklagte dazu. „Dabei ist alles Realität, was ich hier erzähle.“

Der Vorsitzende Richter Carsten Becker hält den 42-Jährigen derzeit nicht für verhandlungsfähig an und entschied, den Prozess später fortzusetzen.