Gewerbsmäßiger BetrugWaldbröler Amtsgericht verurteilt Paar zu Bewährungsstrafe
Waldbröl – Per Strafbefehl hat das Waldbröler Amtsgericht eine Frau und einen Mann zu Freiheitsstrafen von jeweils sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen gewerbsmäßigen Betrug vorgeworfen. Zu ihrer Verhandlung erschienen die beiden Waldbröler aber nicht: Nach Angaben von Richter René Dabers war die 46 Jahre alte Angeklagte erkrankt, der 56-jährige Mann wiederum befinde sich derzeit im Ausland.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigte das Paar, von Oktober 2018 bis März 2020 absichtlich falsche Angaben beim Jobcenter Oberberg gemacht und daraufhin und unrechtmäßig Leistungen bezogen zu haben. So habe die Frau erklärt, dass sie im Haus des Angeklagten zur Miete wohne, jedoch keine Lebenspartnerschaft zwischen ihnen bestehe.
Es hat kein Anspruch auf Hartz IV bestanden
Dabei sei ihr bewusst gewesen, dass kein Anspruch auf Hartz IV infolge der Anrechnung des Einkommens ihres Partners bestanden habe, da die beiden in Wirklichkeit in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zusammengelebt hätten.
Leistungen müssen zurückgezahlt werden
Das Paar habe sowohl beim Erstantrag im Oktober 2018 als auch bei den Folgeanträgen in der Absicht gehandelt, sich eine nicht nur vorübergehende und nicht unerhebliche Einnahmequelle in Höhe von knapp 520 Euro monatlich zur Finanzierung seines Alltags – insbesondere für den Unterhalt seiner Pferde – zu erschließen. Einen Teil der Unterstützungsleistung in Höhe von 300 Euro habe die Frau monatlich an den Mitangeklagten überwiesen.
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Amtsrichter Dabers folgte mit dem Urteil dem Antrag des Staatsanwaltes, das Vergehen des gemeinschaftlichen Betruges durch Strafbefehle zu ahnden. Die insgesamt erhaltenen Leistungen in Höhe von rund 8300 Euro müssen zudem zurückgezahlt werden.