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Kunden mit Bierflasche beworfenWaldbröler zu Freiheitsstrafe verurteilt

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Zerbrochene Bierflasche (Symbolbild).

Waldbröl – Betrunken einkaufen gehen und danach durch die Stadt spazieren, das ist keine gute Idee, zumal, wenn man sich dabei nicht unter Kontrolle hat: Das bekam jetzt ein 44-Jähriger im Waldbröler Amtsgericht zu spüren. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten und zwei Wochen verurteilt, ausgesetzt auf Bewährung.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Waldbröler angeklagt, im Sommer vergangenen Jahres trotz Maskenpflicht einen Einkaufsmarkt ohne Mund-Nasen-Schutz betreten, Kunden und Mitarbeiter angespuckt, beleidigt und mit Bierflaschen geworfen zu haben. Anschließend sei er durch Waldbröl gelaufen und habe mit den Schuhen in der Hand die Blitzleuchte von einer Leitbake geschlagen. Ein Atemalkoholtest ergab nach Angaben der Polizei einen Wert von etwa 1,7 Promille. Zudem soll der Mann Tage zuvor und danach seine Nachbarn mehrfach übel beschimpft und beleidigt haben.

Nachbar: „Wir haben schon so viele Anzeigen gemacht“

„Die Beleidigungen hat mein Nachbar herbeifantasiert“, entrüstete sich der Angeklagte. Er räumte jedoch ein, dass es öfter Streit gebe. Das sah auch der Nachbar so: „Ich kann den Typen nicht mehr sehen – mit dem gibt es seit 18 Jähren Ärger.“

Schon wenn der Beschuldigte morgens aus dem Haus gehe, schreie er herum und stoße wütend Beleidigungen aus. An Einzelheiten könne er sich nicht erinnern: „Wir haben schon so viele Anzeigen gemacht.“

Mitarbeitern Prügel angedroht

Ein Mitarbeiter des Marktes schilderte, wie der Mann im Laden randalierte: „Als ich hinzukam, warf er gerade mit einer Bierflasche.“ Als er den Betrunkenen zusammen mit dem Marktleiter ins Freie befördert habe, sei ihnen Prügel angedroht worden: „Der erste Schlag geht an die Leber, der zweite ins Gesicht.“ Zu dem Vorfall mit der Bake sagte eine 28 Jahre alte Angestellte eines Geschäfts an der Kaiserstraße, dass sie durch das Schaufenster beobachtet habe, wie ein Mann schimpfend mit seinen Schuhen darauf eingeschlagen habe: „Ich hatte solche Angst, dass ich abgeschlossen und die Polizei gerufen habe.“

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Die Bewährungshelferin des Angeklagten schilderte, dass dieser seit seiner Jugend abhängig sei. Derzeit bemühe er sich um eine Arbeitsstelle und plane einen Umzug. Der Staatsanwalt sagte: „Auch wenn der angerichtete Schaden relativ gering ist, ist das Verhalten des Angeklagten sozial unverträglich.“ Er forderte eine Freiheitsstrafe von drei Monaten und zwei Wochen, zog jedoch eine nochmalige Bewährung in Betracht, da die Vorfälle allesamt vor der Entgiftung gelegen haben. Richter Matthias Behr folgte diesem Antrag und machte sowohl eine erneute Bewährungshilfe als auch eine Therapie zur Auflage.