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Wegen wüsten Drohungen angezeigtVerhandlung endet mit Freispruch für Eitorfer

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Prozessauftakt in Bonn. (Symbolbild).

Waldbröl – Vom Vorwurf der Bedrohung ist ein 58-jähriger Eitorfer am Montag im Amtsgericht Waldbröl freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn angeklagt, im vergangenen Sommer einen Nümbrechter (40) mit „Du Scheiß-Kanake“ beschimpft und angedroht zu haben, ihm eine leere Weinflasche „über den Kopf zu ziehen“. Anschließend habe er gedroht, den Nümbrechter und dessen Hund umzubringen.

Der Angeklagte schilderte eine gänzlich andere Version: Er habe den Nümbrechter gar nicht gekannt – bis zu dem Moment, in dem er an einem Glascontainer angehalten habe. Der Nümbrechter sei auf ihn zugestürmt und habe ihm vorgeworfen, dass er versucht habe, den Hund des Nümbrechters zu überfahren. Einige Tage später, wiederum bei der Glasentsorgung, sei er erneut von dem Mann beschimpft worden: „Ihr seid die Flodders aus dem Dorf.“ Dann habe er gedroht: „Ich komme mit meinen fünf Brüdern zu euch und schneide allen die Kehle durch.“

Im Zeugenstand sagte auch der Nümbrechter, dass er den anderen zuvor noch nie gesehen habe. Bei einem Spaziergang mit seinem Hund sei der jedoch urplötzlich auf ihn zugefahren, sodass er sich nur durch einen Sprung zur Seite habe retten können. Beim nächsten Aufeinandertreffen am Glascontainer sei er dann bedroht worden.

„Am besten gehen Sie sich künftig aus dem Weg.“

Zunächst habe der Eitorfer ihm eine Weinflasche auf den Kopf hauen wollen und danach angekündigt: „Ich schneide erst deinem Hund die Kehle durch, damit ich sehe, wie du leidest, und dann bist du dran.“ Anschließend habe dieser in seine Richtung ausgespuckt: „Wegen so einem Kanakenschwein wie dir war ich schon 20 Jahre im Gefängnis.“ Darauf habe er geantwortet: „Geh mal zum Psychiater“ und am nächsten Tag Anzeige erstattet.

„Ihr kommt ja nur hierhin, um meinen Hund totzufahren“, gab die Frau des angeklagten Eitorfers eine Äußerung des Nümbrechters wieder. Mehrfach habe dieser angedeutet, ihr die Kehle durchzuschneiden, wenn sie nach dem Vorfall am Container durch den Ort gefahren sei. Einmal habe er sich direkt vor ihren Wagen geworfen.

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Während der Staatsanwalt den Angeklagten für schuldig befand, plädierte die Verteidigerin auf Freispruch. Der Waldbröler Richter Carsten Becker sagte, dass der Eitorfer keine Vorstrafen habe und urteilte „in dubio pro reo“: „Hier steht Aussage gegen Aussage, einer muss die Unwahrheit gesagt haben.“ Er schätzte ein, dass beide Aussagen stimmen könnten, die Angaben der Ehefrau hätten nur geringe Beweiskraft. Seit Ratschlag: „Am besten gehen Sie sich künftig aus dem Weg.“