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Straßensituation in WipperfürthOrtslage Münte soll Bebauungsplan erhalten

Lesezeit 3 Minuten

Ein Tor versperrt den Weg, der über einen landwirtschaftlichen Hof in Münte führt.

Wipperfürth – Die Ortslage Münte soll einen Bebauungsplan erhalten. Einstimmig votierte der Ausschuss für Stadtentwicklung für einen entsprechenden Antrag der Stadtverwaltung, in Münte ein B-Plan-Verfahren einzuleiten.

Was anderswo oft eine Formalität ist, könnte für die rund 50 Anwohner in Münte tiefgreifende Folgen haben. Denn die Straßensituation in der Wipperfürther Ortslage beschäftigt die Gerichte schon seit über zehn Jahren – ohne, dass eine Einigung in Sicht wäre.

Rechtsstreit läuft seit zehn Jahren

Kern des Problems: In Münte gibt es keine gesicherte Erschließung. Die Wege zu den Häusern führen über Privatgrundstücke. Ein Landwirt, über dessen Hof ein Weg verläuft, hat diesen sperren lassen. Auch ein alternativer Weg führt über Privatgrund. Teilweise besteht nur ein Notwegerecht, damit Anlieger überhaupt zu ihren Häusern gelangen können. Über die Höhe der sogenannten „Notwegerente“ wird seit zehn Jahren vor Gericht gestritten. „Mittlerweile ist der neunte Richter da dran“, sagt Anwohner Boris Flosbach. Auch die Interessengemeinschaft Münte, die sich 2012 gründete, habe großes Interesse an einer Lösung, wie der Vorsitzende der IG, Detlef Richter, betont.

Die Grafik verdeutlicht das Problem. Die Wege in Münte sind nicht öffentlich gewidmet. Der Weg befindet sich in Privatbesitz, der Besitzer will eine andere Erschließung durchsetzen.

Bis zum Oberverwaltungsgericht Münster wurde um die Frage verhandelt, ob der Weg, der über das Grundstück des Landwirts führt, ein Privatweg ist oder nicht. Dazu mussten viele alte Akten und Karten herangezogen werden. Das OVG Münster bestätigte im Februar 2020 schließlich die Auffassung des Kölner Verwaltungsgerichts, dass es sich um einen Privatweg handele, und wies einen Antrag auf Berufung zurück (siehe Infokasten).

Außenbereichssatzung nutzlos

Neue Bauvorhaben sind in Münte schon seit Jahren nicht mehr möglich. Die Außenbereichssatzung, die 2002 verabschiedet wurde, ist de facto nutzlos. Aus Sicht der Verwaltung muss die Erschließung von Münte gesichert werden, damit alle Anwohner geregelte und gesicherte Zufahrten zu ihren Grundstücken erhalten. Zudem seien die jetzigen Wege für Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei nicht ausreichend dimensioniert, so die Stadt.

Die Rechtslage

Handelt es sich bei dem Weg, der über das Grundstück des Landwirts führt, um einen Privatweg oder nicht? Bis hinauf zum Oberverwaltungsgericht Münster wurde darüber gestritten. Im Februar 2020 bestätigte das OVG die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts, wonach es sich um einen Privatweg handelt.

Auf historischen Karten ist der Weg erstmals 1894 verzeichnet. Das Landstraßengesetz, das 1962 in Kraft trat, schreibt jedoch vor, dass sich eine Straße mindestens 80 Jahre lang zurückverfolgen lassen muss – das wäre bis ins Jahr 1882. Im Preußischen Urkataster aus den Jahren 1835 bis 1850 ist der Weg nicht verzeichnet.

Zehn Jahre dauert nun schon ein zweiter Rechtsstreit zwischen Anwohnern von Münte um ein Notwegerecht.

Mit dem B-Plan-Verfahren will die Stadt eine öffentliche Verkehrserschließung für Münte durchsetzen, notfalls über den Weg der Enteignung. „Gegebenenfalls müssen nicht kooperationswillige Eigentümer ihre Flächen der Allgemeinheit zur Verfügung stellen“, heißt es in der Vorlage der Verwaltung. „Eigentlich wollen wir als Stadt aber keine Enteignung“, sagt Stephan Hammer, Leiter Bauen, Planen und Umwelt. Um einen Ausweg aus der festgefahrenen Situation zu finden, hatte sich die Stadt juristisch beraten lassen. „Der jetzt eingeschlagene Weg ist nach Auffassung der Fachleute der einzig gangbare Weg“, so Hammer.

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Zunächst will die Stadt zwei bis drei Erschießungsvarianten erarbeiten lassen. Die Anlieger sollen frühzeitig beteiligt werden, dann ist eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung vorgesehen. Das Ziel des B-Plans: Eine Erschließung zu finden, die von den meisten Anwohnern der Ortslage Münte als angemessen akzeptiert wird. Sie müssen voraussichtlich 90 Prozent der Kosten tragen.