Planung mit ObergrenzeBund der Steuerzahler verteidigt Stadthaus in Bergisch Gladbach
Bergisch Gladbach – Der Bund der Steuerzahler ist dafür bekannt, dass er aus dem Ruder laufende öffentliche Projekte kritisiert und zu mehr Sparsamkeit drängt. Beim Projekt „Stadthaus am S-Bahnhof“ ist alles ein wenig anders. Das Bündnis aus SPD, Grünen und FDP fordert die bisherigen Planungen auf Eis zu legen und kostengünstigere Varianten zu untersuchen. Der Bund der Steuerzahler widerspricht. In einer Stellungnahme heißt es: „Wir appellieren, zügig die vorliegenden Baupläne weiter zu verfolgen.“
Die drei Bergisch Gladbacher Parteien argumentieren mit den Veränderungen durch die Corona-Krise. Gladbach würden –wie allen Kommunen – die Einnahmen wegbrechen. Deshalb müssten alle Ausgaben auf den Prüfstand. Die Hauptkritik des Bund des Steuerzahlers lautet, dass die gesamte Planung des Stadthauses nach Aussage der Stadt doch ohnehin äußerst sparsam und „bedarfsgerecht“ erfolgt sei. Und weiter: „So drängt sich eher der Verdacht auf, dass die Corona-Pandemie als wahlkampftaktischer Vorwand herhalten muss.“
Verlust von 450.000 Euro
In seiner fünfseitigen Stellungnahme weist der Bund der Steuerzahler dann auf die Vielzahl der Schwierigkeiten hin, die ein Ausstieg aus dem Projekt zur Folge hätten. Als da zum Beispiel wären Schadensersatzforderungen des Wettbewerbssiegers und der Verlust der bisher gezahlten rund 450.000 Euro Planungskosten.
So herb die Kritik des Bundes der Steuerzahler auf den ersten Blick klingt – die Dimensionen der Stadthaus-Planungen werden nicht erwähnt. Als das Stadthaus 2016 startete, sollte es 33 Millionen Euro kosten. Im Oktober 2017 waren es 52,5 Millionen Euro und im November 2019 waren es 62,6 Millionen Euro. Inzwischen wird es inoffiziell auch in der Verwaltung für Wahrscheinlich gehalten, dass die 100 Millionen Euro Grenze erreicht werden könnte.
Investitionsobergrenze nötig
Der Bund der Steuerzahler fordert in seinem Papier eine „Investitionskostenobergrenze“. Genau die aber hat es zu keinem Zeitpunkt im Wettbewerbsverfahren gegeben. Mit anderen Worten: Der Planer ist bis dato vollkommen frei und nach den Buchstaben des Wettbewerbsverfahrens wird er das auch bleiben. Rik Steinheuer vom Bund der Steuerzahler im Gespräch mit dieser Zeitung: „Es war nie unsere Aufgabe im Rahmen des Wettbewerbs einen Entwurf zu favorisieren – uns ging es immer nur um die Wirtschaftlichkeit.“ Das Fehlen einer Investitionsobergrenze sei aber sicher ein Fehler.
Gleichzeitig kann der Bund der Steuerzahler darauf verweisen, dass immer vor einer Kostenexplosion gewarnt wurde. Und richtig ist auch, dass eine unabhängige Stelle – die VBD Beratungsgesellschaft für Behörden – die Wirtschaftlichkeit des Planungen immer wieder überprüft hat. Allerdings lag bei dieser Prüfung der Augenmerk auf den Vergleich mit der Sanierung des alten Stadthauses am Konrad-Adenauer-Hauses. Bei den 62,6 Millionen Euro war der Neubau immer noch wirtschaftlicher als die Sanierung. Was aber, wenn der Neubau noch teurer wird und wirklich in die Nähe von 100 Millionen Euro kommt? Ist es der Neubau dann immer noch wirtschaftlicher, das alte Stadthaus zu sanieren?
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Der Gladbacher Hauptausschuss wird sich im Juni mit dem Stadthaus beschäftigen. Bis dahin wird auch das städtische Rechnungsprüfungsamt seine Stellungnahme vorgelegt haben. Neben der Investitionsobergrenze fordert der Bund der Steuerzahler, dass die Gladbacher Stadtverwaltung „unverzüglich“ in einer Rubrik „Bauprojekte“ über den Projektablauf und die Kostenentwicklung informiert.