Den Vorwurf, in Gladbach einen falschen Führerschein gezeigt zu haben, räumte der Angeklagte ein - und kassierte eine moderate Geldstrafe.
ProzessAutofahrer zeigt Gladbacher Polizei falschen „Lappen“ aus Kroatien
Es war eine ziemlich dumme Idee, der Polizei einen gefälschten kroatischen Führerschein zu präsentieren. In einer ruhigen Wohnstraße im Bergisch Gladbacher Nobelstadtteil Frankenforst war Frank H. (Name geändert) mit seinem BMW in eine Verkehrskontrolle geraten.
Doch vor diesem Zwischenfall war der gerade einmal 40 Jahre alte Autofahrer, bildlich gesprochen, in seinem Leben von der Überholspur auf den Acker am rechten Fahrbahnrand geraten und deshalb nicht so ganz klar im Kopf. Sein früherer lukrativer Job war da schon länger weg gewesen, aber auch in seinem späteren Traumberuf als Segellehrer im Mittelmeer konnte er nicht mehr arbeiten, weil ihm nach einem Unfall ein Fuß amputiert werden musste.
Kontakt zu den richtigen falschen Leuten
Als er zu einem frühen Zeitpunkt seine deutsche Fahrerlaubnis verlor, kannte er leider die richtigen falschen Leute im Ausland. Die verhalfen ihm zu einer gefälschten kroatischen Fahrerlaubnis, und diese Fälschung präsentierte Frank H. am 21. März 2023 den Beamten, die ihn in Frankenforst stoppten.
Doch die Fälschung flog auf, und im Prozess vor Richterin Miriam Kuschel legte H. ein Geständnis ab, backte kleine Brötchen und warb um Nachsicht angesichts des Unfalls, der vor drei Jahren ein Dutzend Operationen hinter sich her gezogen habe – und das in der Klinik-Einsamkeit der Corona-Jahre. Heute berappele er sich, arbeite wieder.
Aus gesundheitlichen Gründen – er leide am Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom, kurz ADHS, sei er aus dem für ihn ungesund quirligen Köln in die ruhigen Weiten des Oberbergischen Kreises gezogen. Um aber wie versprochen seine alte Mutter im Bergischen versorgen zu können, brauche er dringend seinen Führerschein.
Der Staatsanwalt forderte als Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis und die Urkundenfälschung 2400 Euro Geldstrafe, 60 Tagessätze zu 40 Euro, und eine sechsmonatige Führerscheinsperre. Der Angeklagte und sein Verteidiger baten um eine milde Strafe.
Richterin Kuschel halbierte in ihrem Urteil die zu zahlende Strafe, indem sie die Tagessatzhöhe bei 20 statt bei 40 Euro ansetzte, verhängte aber die vom Ankläger geforderte Sperre. Bei allem Verständnis für die schwierige Lage werde Frank H. die weitere führerscheinlose Zeit wie bisher mithilfe seines Freundeskreises überbrücken müssen, sagte sie.