Die Frist des Verwaltungsgerichts Köln ist abgelaufen. Der Streit um einen Kita-Platz in Bergisch Gladbach geht in die nächste Runde.
Kita-MisereGericht überprüft, ob Bergisch Gladbach einer Familie Zwangsgeld zahlen muss
Das Ehepaar aus Moitzfeld steht immer noch ohne Kita-Platz für ihren zweijährigen Sohn da. Die Frist, die das Verwaltungsgericht Köln der Stadt Bergisch Gladbach gesetzt hat, ist am 14. August abgelaufen. Nun droht der Kommune Zwangsgeld in Höhe von monatlich 5000 Euro.
Bisher wurden gegen die Stadt Bergisch Gladbach noch nie Zwangsgelder in Bezug auf einen Rechtsanspruch auf einen Kindergarten-Platz verhängt. „Wir haben von der Stadt nichts gehört“, bedauert Sabrina Fahlenbock, Mutter und Rechtsanwältin, „eine Lösung ist leider nicht in Sicht.“ Obwohl das Verwaltungsgericht Köln die Stadt in seinem Beschluss vom 24. Juli dazu aufgefordert hat, einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz in einer Einrichtung bereitzustellen.
Aktuell fehlen in der Stadt 500 Kindergarten-Plätze
Seit zehn Jahren haben Eltern das Recht auf einen Kita-Platz für ihre Kinder ab einem Jahr. Aktuell fehlen in der Stadt rund 500 Kita-Plätze.
Die Verhängung des Zwangsgelds nach Verstreichen der Frist erfolgt nicht automatisch. Als Betroffene hat Sabrina Fahlenbock am Dienstag im Namen ihres Sohnes beim Verwaltungsgericht Köln einen Antrag auf Festsetzung des angedrohten Zwangsgeldes gestellt.
Für Familie Fahlenbock, ist dies der einzige Weg, um die Stadt zur Erfüllung des Rechtsanspruchs zu bewegen. In ihrer Not nehmen Eltern inzwischen offenbar vermehrt diese Möglichkeit wahr. Fahlenbock vertritt außer ihrem Sohn 27 weitere Kinder in ähnlichen Fällen.
„Das Verwaltungsgericht wird in Kürze die nächsten Schritte in die Wege leiten“, erläutert eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts auf Anfrage dieser Zeitung. Einen zeitlichen Termin kann sie aber nicht nennen. Bislang seien nur sehr wenige Plätze in solchen Eilverfahren gerichtlich geltend gemacht worden.
Meist hätten sich die Fälle erledigt, weil die Kommunen schließlich die Betreuungsplätze doch noch nachweisen konnten. Die Verhängung von Zwangsgeld führe nicht zu neuen Kindergarten-Plätzen, so die Sprecherin weiter. Das Geld werde in die Staatskasse gezahlt. Aber der Druck auf die Kommune erhöhe sich, nach einer Lösung zu suchen.
Stadt Bergisch Gladbach betont, mit allen Trägern im Austausch zu sein
Die Stadt scheint die Entscheidung des Gerichts zugunsten der Eltern akzeptiert zu haben. Denn sie hat, wie berichtet, keine Rechtsmittel eingelegt. Um das Zwangsgeld abzuwenden, hätte die Stadt im Fall Fahlenbock nachweisen müssen, dass es ihr unmöglich ist, ein Platz zu schaffen. Gefordert ist vom Gericht ein Nachweis der Kapazitäten, der Belegung, des Personalschlüssels sowie der Überbelegung der Gruppen.
„Wir bedauern es sehr, dass wir es bislang nicht geschafft haben, Familie Fahlenbock einen bedarfsgerechten Platz zur Verfügung zu stellen“, sagt Stadtsprecherin Marion Linnenbrink. Bedarfsgerecht bedeutet in einem Umfeld von fünf Kilometern, mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Linnenbrink betont: „Wir sind unentwegt mit allen Trägern im Austausch.“ Eine weitere Überbelegung sei nicht möglich. An vielen Standorten fehlten dafür die Räumlichkeiten und das Personal.
Das Verwaltungsgericht Köln vermisste allerdings „den Nachweis einer Nachfrage bei allen wohnortnahen Einrichtungen“, wie es im Gerichtsbeschluss vom 24. Juli heißt. Die Stadt dagegen stellt fest: „Mehrere Abfragen wurden gemacht, zudem über die jeweiligen Fachberatungen mit der Stadt Overath gesprochen , um nach freien Plätzen zu fragen.
Wie berichtet beschäftigt sich auch der Rheinisch-Bergische-Kreis mit der Kita-Misere in Bergisch Gladbach. Die Rechtsaufsicht verschafft sich ein Bild darüber, was die Stadt unternimmt, um für die Zukunft das Betreuungsdefizit zu minimieren. Hierzu ist die Stadt ebenso zu einer Stellungnahme aufgefordert worden.