GeldstrafeHaftbefehl für Gladbacher nach Zwölf-Euro-Diebstahl erlassen
Bergisch Gladbach – „Dann geh’ doch zu N...“, ruft die Göre in den Radiospots der sich mit ihren günstigen Preisen brüstenden Discounter-Kette immer wieder. Andererseits: 500 Euro sind so günstig für eine Handvoll Waren, darunter zwei Schollenfilets, zwei Deos und eine Frühlingsrolle, auch nicht. Und dem Bergisch Gladbacher Kurt M. (33), der die Sachen im Wert von 12,14 Euro im Supermarkt in Heidkamp gestohlen hat, haben sie sogar einen Haftbefehl eingebracht.
Eskortiert von zwei Justizwachtmeistern, steht der mittellose, derzeit in Köln-Ossendorf einsitzende Mann deshalb am Montag in Bensberg vor Gericht. Vorgeworfen werden dem jungen Kleinkriminellen, der in Wirklichkeit anders heißt, zwei Taten, neben dem Diebstahl auch der Besitz von Drogen: 4,2 Gramm Marihuana, 0,6 Gramm Tabak-Marihuana-Gemisch und 0,1 Gramm Amphetamine hat die Polizei bei einer Kontrolle am 6. Oktober 2021 bei ihm gefunden.
Polizei fand auch Messer bei Gladbacher
Was den Discounter-Diebstahl vom 19. Juli 2021 gewichtiger macht, ist die Tatsache, dass die Polizei auch ein Messer bei ihm gefunden hat. Diebstahl mit Waffen wird deutlich härter bestraft als einfacher Diebstahl.
Im Gerichtssaal ist der seit August inhaftierte Kurt M. im Prinzip geständig. „Was wollten Sie mit den Sachen?“, fragt ihn Richterin Milena Zippelius-Rönz. „Essen“, antwortet er. „Und die Deos?“ „Die waren auch für mich.“ Und was ist mit dem Messer? „Das ist ein Taschenmesser. Damit helfe ich einem Freund, Fische auszunehmen, die er geangelt hat. Ich hatte überhaupt nicht auf dem Schirm, dass ich es dabei hatte.“
Gladbach: Staatsanwältin forderte 1600 Euro
Tatsächlich ergibt sich auch aus den Ermittlungsunterlagen nicht eindeutig, ob das Messer am Mann oder im Rucksack war. Diebstahl mit Waffen ist aber nur gegeben, wenn die Waffe auch griffbereit ist. Kurzerhand ruft die Richterin die Polizei an und bittet, den Ordnungshüter zu schicken, der bei der Festnahme dabei war.
Der stadtbekannte Beamte ist zwar seit 1. Juli pensioniert, er kommt aber dennoch pflichtbewusst flugs vorbei. Als Zeuge kann er sich nicht mehr hundertprozentig daran erinnern, wo das Messer war. Damit geht es nur noch um einfachen Diebstahl, und dafür und für den Drogenbesitz kassiert der mehrfach vorbestrafte Kurt G. insgesamt 600 Euro Geldstrafe. Die Staatsanwältin hatte 1600 Euro gefordert.
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Den Haftbefehl, den sie am 14. August erlassen hatte, weil der in Notunterkünften lebende Angeklagte nicht zu seinem Prozess geladen werden konnte, hebt Richterin Zippelius-Rönz wieder auf. Ein freier Mann ist Kurt M. damit trotzdem nicht: Er muss noch bis Anfang Oktober eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen, die er schon vor dem neuen Haftbefehl, nämlich am 9. August, angetreten hat.