Ausschuss beschließt Wohnraumschutzsatzung, die die Zweckentfremdung als Ferienwohnung einschränken soll. Kritik kommt von CDU und FDP.
WohnungsnotWie sich Bergisch Gladbach gegen Airbnb-Vermieter wehrt
Wohnraum ist in der Stadt knapp, vor allem besteht ein großer Mangel an bezahlbaren Wohnungen. Eine Wohnraumschutzsatzung soll der kommerziellen Vermietung von Privatwohnungen als Ferienwohnungen entgegenwirken. Auf Grundlage der noch im Detail zu erarbeiteten Satzung drohen bei Verstößen Bußgelder in Höhe von 500 000 Euro je Wohneinheit.
CDU und FDP lehnen eine solche Satzung ab. Hermann-Josef Wagner (CDU) kritisierte in der Sitzung des Planungsausschusses, dass es sich dabei um einen zu großen Eingriff in die Privatsphäre der Eigentümer handele. Zudem betrachtet die CDU dieses Instrument als überflüssig angesichts der geringen Anzahl von Fällen und des Ziels, Bürokratie abzubauen. Peter Steinbuck (FDP) sprach ebenfalls davon, dass die Eigentumsrechte verletzt würden und sieht darin sogar einen Verstoß gegen das Grundgesetz.
Grüne und SPD verwiesen auf die Wohnungsnot in der Stadt und stellten klar, dass die Grundlage der Satzung ein verschärftes Wohnraumschutzgesetz ist, dass der NRW-Landtag verabschiedet hat. „Wir müssen die Schwächsten auf dem Mietmarkt schützen“, betonte Sascha Gajewski (Grüne).
Wie berichtet, hat es in Bergisch Gladbach im Zeitraum zwischen 2018 und 2023 insgesamt 16 Änderungsanträge für Wohnraum zur gewerblichen Ferienwohnung gegeben. Im Jahr 2024 registrierte die Bauaufsicht einen auffälligen Anstieg auf 25. Von den Anträgen sind 24 noch in Bearbeitung, einer ist bereits bewilligt.
Umnutzung kann die Bauaufsicht bislang nicht untersagen
Eine Umnutzung kann die Bauaufsicht bislang nicht verhindern. Mit einer Satzung als Instrument könnte dagegen gegen Missbrauch vorgegangen werden, so die Hoffnung der Stadtverwaltung. Eingeschränkt werden soll vor allem die Zweckentfremdung von Wohnungen, die etwa über Internetportale wie Airbnb vermarktet werden. Sobald die Satzung gilt, darf nur noch mit Genehmigung zweckentfremdet werden. Als Zweckentfremdung würde eine Nutzung von 50 Prozent der Gesamtwohnfläche gelten, so sieht es der vorliegende Entwurf vor.
Im Juni 2024 ging beispielsweise ein besonders umfangreicher Antrag bei der Bauaufsicht ein: In drei neu gebauten Mehrfamilienhäusern mit 27 Wohnungen sollen 17 zu gewerblichen Ferienwohnungen umgenutzt werden. Bei einer Genehmigung würden diese Wohneinheiten dem Wohnungsmarkt verloren gehen.
800 Sozialwohnungen fallen aus der Bindung heraus
Offiziell ist Bergisch Gladbach vom Land NRW im Dezember 2022 als Stadt mit „angespannten Wohnungsmarkt“ eingestuft worden. Als Reaktion hatte die Stadt bereits im sogenannten Baulandbeschluss für Neubauprojekte eine Quote für Sozialwohnungen festgelegt. Das heißt: Wer ein Mehrfamilienhaus baut, muss mindestens 30 Prozent der geplanten Wohneinheiten als Sozialwohnungen vermieten.
Der Feststellung von Josef Cramer (Grüne), dass aufgrund dieses Modells bisher keine einzige neue bezahlbare Wohnung geschaffen worden ist, widersprach die Stadtverwaltung nicht. Das Ziel, den Verlust von 800 Sozialwohnungen, die in den kommenden Jahren aus der Bindung fallen, auszugleichen, wird nur noch schwer zu erreichen sein.
In der von der CDU beantragten geheimen Abstimmung unterlagen die Gegner der Wohnraumschutzsatzung mit neun zu zwölf Stimmen. Der nächste Schritt ist nun die Einberufung eines „Runden Tischs Wohnen“, zur Ausarbeitung der Satzung. Dazu soll zeitnah eine Bürgerbeteiligung stattfinden.