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NeubauBauherren in Bergisch Gladbach müssen künftig Nachweise über Niederschlagmengen vorlegen

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Riesige Pfütze auf der Alten Marktstraße in Refrath nach Regenfällen.

So sieht die Wiese an der Alten Marktstraße in Refrath nach Regenfällen aus.

Neue Vorgaben für Bebauungspläne sollen für einen besseren Hochwasserschutz sorgen.

Die Hochwassergefahr steigt mit dem Klimawandel. Überflutungen können inzwischen jeden betreffen. Die Stadt Bergisch Gladbach will vorbereitet sein. Instrument hierfür sind die Bebauungspläne. Der Planungsausschuss gibt dafür grünes Licht mit den Stimmen von Grüne, SPD und FWG. Die CDU-Fraktion kritisiert, dass Fragen zu Eigentumsrechten der Grundstücksbesitzer nicht ausreichend beantwortet werden, scheitert aber mit ihrem Vertagungsantrag.

Spanien, Italien und Frankreich – die Meldungen über Hochwasser in diesem Jahr sind alarmierend. Auch die Stadt Bergisch Gladbach ist in weiten Teilen von Starkregen betroffen, dies haben zuletzt die Erfahrungen des Unwetters im Juli 2021 gezeigt. „Auf den Starkregengefahrenkarten kann sich jeder über die örtlichen Risiken informieren“, sagt Martin Wagner, Leiter des städtischen Abwasserwerks. Es sei künftig damit zu rechnen, dass Starkregen immer intensiver ausfallen würden.

Mögliches Aus für neue Bebauungspläne

Zum Schutz hat das Abwasserwerk zusammen mit der Stadtplanung konkrete Maßnahmen entwickelt, um eine Überflutungsvorsorge im Bebauungsplan einzufordern – auch um den Preis, das Wohnbauvorhaben, insbesondere im Innenstadtbereich, nicht umgesetzt werden können. Als Beispiel nennt die Verwaltung das mögliche Aus für die Bebauungsabschichten auf dem Buchmühlenparkplatz.

Vier Punkte sollen künftig verpflichtend in jedem Bebauungsvorhaben geprüft werden. Oberstes Ziel soll sein, so wenig wie möglich Flächen neu zu versiegeln und sie stattdessen als Retentionsflächen frei zu halten. Ein prominenter Fall ist die Wiese an der Alte Marktstraße in Refrath (siehe Foto oben) . Aus Umweltgründen erteilte der Stadtrat dem Bauprojekt eine Absage. Durch neue Bebauung, so eine weitere Vorgabe, darf sich zudem die Situation für Ober- und Unterlieger nicht verschlechtern. Dies bedeutet, dass die Fließwege und Abflüsse bei der Planung berücksichtigt werden müssen.

Nachweis über Niederschläge

Für Bebauungsplangebiete muss künftig vom Bauherrn grundsätzlich ein Nachweis erbracht werden, dass Niederschläge einem 100-jährigen Regenereignisses, abzüglich Einleitmengen in die Kanalisation, schadlos auf dem Gebiet zurückgehalten werden können. Die bisherige Praxis, Regenwasser in die Kanäle abzuleiten, funktioniert nicht mehr, sie sind an die Grenzen ihres Fassungsvermögen angekommen. Stattdessen soll eine „natürliche Wasserbilanz“ mit Versickerung und Verdunstung erhalten werden.

„Angesichts der Unwetter in Spanien können wir uns nicht verstecken. Wir sind es den Bewohnern schuldig, alles zu tun, um sie vor den Risiken zu schützen“, betont Theresia Meinhardt, Co-Fraktionsvorsitzende der Grünen. Eine Verzögerung durch eine Vertagung könne die Stadt sich nicht leisten. Zudem sei das Thema nicht neu, sondern bereits mehrfach vorberaten worden.

Bergisch Gladbacher CDU ärgert sich über Ablehnung

Die CDU ärgert sich trotzdem darüber, dass ihr Vertagungsantrag mehrheitlich abgelehnt wird. Dies widerspreche der bisher üblichen Praxis, kritisiert Robert-Martin Kraus, wenn eine Fraktion noch Beratungsbedarf anmelde. Aus Sicht der CDU beantworte die Verwaltung Fragen auf die Auswirkungen auf das Zanders-Areal nicht ausreichend: „Werden dort Schutzräume festgelegt, sind die Konsequenzen in Bezug auf Wertminderung erheblich“, meint Kraus.

Dezernent Ragnar Migenda dagegen stellt klar, dass die Auswirkungen der Maßnahmen für Grundstücke auf dem Zanders-Gelände nicht ins Gewicht fallen. Die Fläche sei sowieso zu 100 Prozent versiegelt. „Wir tun aber gut daran, besser heute als morgen Vorkehrungen zu treffen.“ Dies sei auch vor Gericht wichtig.

Klaus Waldschmidt (SPD) betont, dass die jetzt zu beschließenden   Maßnahmen letztendlich Vorgaben des Klimaschutzkonzeptes seien, das auch mit den Stimmen der CDU beschlossen worden sei. Wilfried Förster, Freie Wählergemeinschaft, betont: „Wir können uns es nicht leisten, diese Entscheidung aufzuschieben. Dann haben wir keine Ausrede mehr im Ernstfall.“

Bei der Abstimmung im Ausschuss wird der Vorschlag der Verwaltung einstimmig angenommen – bei Enthaltung von CDU, FDP und Bergische Mitte.