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Kampf um WohnviertelBergisch Gladbachs Beigeordneter hält an Innenverdichtung fest

Lesezeit 3 Minuten
Eine Bauzeichnerin sitzt vor einem Bauplan.

Immer mehr Anwohner ziehen vor Gericht, um sich gegen massive Bauten zu wehren. (Symbolbild)

Der Beigeordnete setze sich bei Entscheidungen, ob Baugenehmigungen ausgesprochen werden, nicht über die Expertise seiner Fachleute hinweg.

Die Stadt verändert ihr Gesicht. Viele Anwohner in Wohnvierteln blicken deshalb kritisch in die Zukunft. Die Sorgen der betroffenen Anwohner, dass sich die „vertrauten Veedel“ verändern, könne Ragnar Migenda, Erster Beigeordneter der Stadt, gut nachvollziehen. Aber er betont: „Planungsrechtlich werden bei der Genehmigung von Bauvorhaben alle Prüfkriterien eingehalten, auch wenn es etwa um den Abstand zu Nachbargebäuden geht.“

Wichtig ist ihm im Gespräch mit dieser Zeitung eins klarzustellen: Bei den Entscheidungen, ob und in welchem Umfang Baugenehmigungen ausgesprochen werden, setze er sich nicht über die Expertise seiner Fachleute hinweg: „Der Eindruck ist falsch. Generell spreche ich keine Entscheidungen gegen meine Amts- und Fachbereichsleitungen aus. Das wird im Vorfeld vor allem schwieriger Entscheidungen im Team besprochen.“

Bergisch Gladbachs Beigeordneter kennt Fall vor Gericht nicht

In den Fall des Wohnbauprojekts in der Sackgasse Am Gänschenwald in Katterbach sei er selbst nicht involviert gewesen. „Ich kannte das Projekt gar nicht“, sagt Migenda. Wie berichtet, soll in diesem Streitfall, der vor dem Verwaltungsgericht Köln ausgetragen wird, ein Bungalow einem Doppelhaus Platz machen, das die Bestandshäuser um 2,5 Meter überragt.

Der direkt betroffene Nachbar Gero Debuschewitz hält Migendas Aussage dagegen für nicht richtig. In der Bauakte werde Migenda an mindestens drei Stellen genannt oder erwähnt: einer Aktennotiz, im CC-Feld einer E-Mail   sowie in einem Schriftverkehr mit den Architekten. „Im Übrigen kann ich mir kaum vorstellen, dass die Bauaufsicht, wenn sie im Rahmen der Vorgenehmigung verklagt wird, dazu Stellung nimmt, ohne dass Herr Migenda davon Kenntnis erlangt.“ Dann würde laut Debuschwitz viel falsch laufen.

Mit Kniff Baugenehmigung für Bergisch Gladbach erhalten

Zum Hintergrund: Die erste planungsrechtliche Überprüfung der Unteren Bauaufsichtsbehörde hatte ergeben, dass das Bauvorhaben aufgrund seiner Massivität nicht genehmigungsfähig ist. Über den Kniff, das Grundstück in zwei Hälften aufzuteilen, eröffnete sich für den Investor dann die Möglichkeit, statt einem, zwei aneinander gebaute Häuser zu errichten. In der Folge wurde vor Weihnachten schließlich doch die finale Baugenehmigung erteilt.

Dieses Wohngebäude steht wegen seiner Dimensionen beispielhaft für den Ärger der Anwohner in vielen Gladbacher Stadtvierteln über die sogenannte Nachverdichtung auf Grundlage von Paragraf 34 Baugesetzbuch. „Wir brauchen die Wohnungen und müssen bauen. Boden und Flächen sind knapp“, betont Migenda dagegen sein Bestreben die Verfahren von Baugenehmigungen zu beschleunigen.

Wohnraum für Gutverdiener schaffe in Bergisch Gladbach woanders Platz

Gemäß dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ sei das räumliche Wachstum der Stadt begrenzt. Die Kritik, bei diesen Wohnungen handele es sich in der Regel nicht um den dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum, sondern im Gegenteil um teure Objekte für Gutverdiener, will der Erste Beigeordnete so nicht gelten lassen. „Das greift zu kurz. Der Umzug dorthin schafft woanders Platz“, sagt er.

Zudem nehme die Stadtverwaltung bei größeren Neubauvorhaben Einfluss auf Miethöhen, indem eine Quote von 30 Prozent von öffentlich gefördertem Wohnungsbau festgeschrieben werde.

Der Gladbacher Felix Nagelschmidt hat jetzt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Ragnar Migenda gestellt. Er will erreichen, dass sämtliche von Migenda „gegen den Rat seiner Fachverwaltung erteilten Baugenehmigungen einer intensiven erneuten Prüfung unterzogen werden.“ Neben der Missachtung des Bürgerwillens werde die Stadt dabei einem unnötigen Prozessrisiko ausgesetzt, führt Nagelschmidt unter anderem als Begründung an.