Zanders-ArealFreie Wähler sehen Ungereimtheiten bei Gladbacher Regionalplan
Bergisch Gladbach – Es bleibt nicht mehr viel Zeit, mahnen die Freien Wähler: Bis zur Sommerpause muss die Stadt entscheiden, welche Grundstücke sie als allgemeine Siedlungsbereiche, also als potenzielles Bauland, im Regionalplan eintragen lassen will. „Für uns ergeben sich einige Ungereimtheiten. Das gilt für das Zanders-Areal, den Bahndamm sowie Äcker und Grünzüge mit Frischluftfunktion“, sagt Rainer Röhr, Sprecher der FWG.
Nach Auffassung der Freien Wählergemeinschaft (FWG) müsse die Stadt dazu „eindeutig Stellung nehmen.“ Es reiche nicht, Klimaziele zu formulieren. Diese müssten dann auch im Regionalplan umgesetzt werden, fordert Röhr. Die FWG will verhindern, dass Klimaveränderungen, die sich jüngst in Hitzesommern, Fichtensterben und Starkregen äußerten „möglicherweise noch nicht ausreichend bei der Erarbeitung des Regionalplans berücksichtigt werden konnten.“
So entsteht der neue Regionalplan
Planungsbeteiligung
Die Frist für die Öffentlichkeit sowie die in den Belangen beteiligten öffentlichen Stellen, sich mit Widersprüchen an den Planungen zu beteiligen, endet am 31. August: Das geht elektronisch per E-Mail oder per Post an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln. Die Regionalplanungsbehörde legt dem Regionalrat eine Zusammenstellung aller vorgebrachten Stellungnahmen sowie der Ausgleichsvorschläge und der Erörterungsergebnisse vor. Abschließend entscheidet der Regionalrat über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen des Feststellungsbeschlusses. (ub)
Die interfraktionellen Gespräche zur Abfassung einer Stellungnahme der Stadt zum Regionalplanentwurf der Bezirksregierung laufen derweil hinter verschlossenen Türen weiter. Vorberaten wird dort die Stellungnahme der Stadt zur Überarbeitung des Planwerks, die dann den politischen Gremien vorgelegt werden soll, zuerst dem Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss am Mittwoch, 8. Juni.
Die endgültige Entscheidung treffen dann die Mitglieder des Stadtrats am 21. Juni in der letzten Sitzung vor den Sommerferien. Der neue Regionalplan für den gesamten Regierungsbezirk Köln gilt bis zum Jahr 2043.
Röhr nennt Beispiele für Korrekturbedarf
Als Beispiel dafür, dass der Entwurf des Regionalplans einer Korrektur bedürfe, nennt Röhr das Zanders-Gelände, das aktuell noch ausschließlich als Gewerbe- und Industriegebiet ausgewiesen ist. Obwohl sich bisher alle Fraktionen im Stadtrat einig sind, dort auf einem Teil der Flächen beispielsweise Wohnungsbau vorzusehen. „Das muss jetzt verbindlich in den Regionalplan einfließen“, findet Röhr. Hierzu müsste aber der Zanders-Ausschuss, der sich inzwischen konstituiert hat, eine Vorentscheidung treffen.
Als zweites Beispiel führt die FWG den alten Bahndamm an. Auch hier sei der Stadtrat mehrheitlich der Auffassung, dass dort keine Straße entstehen solle. Trotzdem sei der Bahndamm als Autobahnzubringer ausgewiesen, weil dies der Landesstraßenbedarfsplan so vorsehe. „Dazu erwarten wir ebenfalls eine klare Absage der Stadtverwaltung“, so Röhr.
Freie Wähler warnen erneut vor Angriff auf den Neuborner Busch
Wie berichtet, haben die Freien Wähler zudem schon mehrfach davor gewarnt, dass Grünzüge wie die Frischluftschneise Neuborner Busch, die im Flächennutzungsplan als weiße Flecken ausgewiesen sind, über den Umweg des Regionalplans doch noch zu Bauland werden könnten.
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Allerdings handelt es sich beim Regionalplan lediglich um eine Vorfestlegung, denn die letzte Entscheidung über Bauland trifft der Stadtrat.