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Nicht rechtskräftigGericht verurteilt Bergisch Gladbacher IT-Unternehmer wegen Computersabotage

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Wegen Datendiebstahls und Computersabotage ist ein IT-Unternehmer aus Bergisch Gladbach verurteilt worden. Das Urteil des Bensberger Amtsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

Wegen Datendiebstahls und Computersabotage ist ein IT-Unternehmer aus Bergisch Gladbach verurteilt worden. Das Urteil des Bensberger Amtsgerichts ist noch nicht rechtskräftig (Symbolfoto).

Vom Paulus zum Saulus: Ein Gladbacher IT-Spezialist soll einen Kölner Geschäftspartner massiv geschädigt haben und wurde verurteilt.

Rund einen Monat nach Prozessbeginn ist ein 56-jähriger IT-Experte aus Bergisch Gladbach wegen Ausspähens von Daten und Computersabotage zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Darüber hinaus erkannte Strafrichterin Pauline Willberg einen Adhäsionsantrag des nach ihrem Urteil geschädigten Kölner Unternehmens dem Grunde nach an; über die Höhe der Zahlungen, die der Angeklagte leisten muss, wird laut Amtsgerichtsdirektorin Marion Tettinger ein Zivilgericht zu entscheiden haben. Im Prozess war von knapp einer Million Euro Schaden die Rede gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bis zuletzt hatte der Angeklagte, der Softwarespezialist Ferdinand G. (Namen geändert), die ihm vorgeworfenen Manipulationen bestritten. Im Jahre 2018 soll er kurz nach dem Ende der Geschäftsbeziehung seines Bergisch Gladbacher Dienstleistungsunternehmens mit einem langjährigen Geschäftspartner, einer Foto-Firma aus Köln, in deren Netzwerk eingebrochen sein und darin gewütet haben.

Er habe Schadsoftware installiert und Daten gestohlen und gelöscht. Unter den gestohlenen Dateien sei eine komplette Mitarbeiter- und Gehaltsliste gewesen, die er den Mitarbeitern habe zukommen lassen.

Kann ein so intelligenter Mann so tief sinken?

Aber ist vorstellbar, dass ein so intelligenter Mann wie der Angeklagte, der sich seit seinem ersten Commodore 64 in jungen Jahren bei Microsoft in den USA zum Computerexperten fortgebildet und zu einem erfolgreichen Geschäftsmann gemausert hat, so tief sinkt? Sich zur, bildlich gesprochen, Reifen schlitzenden beleidigten Leberwurst verwandelt, um sich für eine kaputte Geschäftsbeziehung zu rächen?

Ein ums andere Mal betritt Ferdinand G. die Vorwürfe, brachte für dieses und jenes Indiz eigene Erklärungen vor, die nachzuvollziehen oder zu widerlegen einen Nicht-Experten zu überfordern drohten.

Die Hypothese des Angeklagten, ein unbekannter Dritter habe eine falsche Fährte gelegt, ist völlig unsubstantiiert. Nur er hatte ein Motiv.
Anwalt der geschädigten Kölner Firma

Ihm saß im Strafprozess nicht nur die Staatsanwältin gegenüber, sondern auch der Rechtsvertreter der sabotierten Kölner Foto-Firma. Und der ergriff einmal am dritten Prozesstag recht deutlich das Wort: „Die Hypothese des Angeklagten, ein unbekannter Dritter habe eine falsche Fährte gelegt, ist völlig unsubstantiiert.“ Dass es in Wirklichkeit der Angeklagte gewesen sei, liege auf der Hand: „Nur er hatte ein Motiv.“

Richterin Willberg, die das Verfahren von ihrem Vorgänger übernahm, hatte zudem zwei externe Computer-Sachverständige geholt. Die beiden diskutierten bereits am ersten Prozesstag diese und jene Frage munter miteinander, arbeiteten sich immer tiefer in die Materie ein.

Verteidiger fordert Freispruch

Zwischendurch gab es einen weiteren Termin, bei dem vor allem Unterlagen zum Selbst lesen verteilt werden sollten, und schließlich folgte der letzte, ganztägige Prozesstag: Beginn war morgens um neun Uhr, und um 17.20 Uhr verkündete die Richterin ihr Urteil: „Der Angeklagte wird wegen Datenausspähung in zwei Fällen und wegen Computersabotage in einem besonders schweren Fall zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.“

Ferdinand G. muss sich jetzt zwei Jahre lang straffrei führen und jeden Wohnungswechsel melden – die üblichen Bewährungsauflagen, wie sie auch für Ladendiebe und Schläger gelten. Das Urteil entsprach der Forderung der Staatsanwältin; der Verteidiger hatte Freispruch gefordert.

Neuauflage demnächst in Köln?

Der angeklagte IT-Experte hatte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten, doch konnte er das Urteil der Richterin damit nicht erschüttern. Die technischen Erklärungsversuche des Angeklagten seien durch den Sachverständigen entkräftet worden, urteilte Willberg nach Angaben der Amtsgerichtsdirektorin und Gerichtssprecherin.

Allein schon angesichts des materiellen Schadens — die Kölner Foto-Firma hatte 986 537,87 Euro Kosten angegeben – scheint es naheliegend, dass Rechtsmittel eingelegt wird. Dann werden sich in absehbarer Zeit Kölner Oberrichter mit dem für ein Amtsgericht ungewöhnlich komplexen Fall befassen müssen.