Streit über Nachhol-ZochGladbach könnte sich auf den Papst berufen
Bergisch Gladbach – Ein Karnevalszug am Laetare-Sonntag soll nicht brauchtumskonform sein? Der Büttenredner und katholische Diakon Willibert Pauels kann die Kritik des Bundes Deutscher Karneval (BDK) am geplanten Nachholtermin für den Gladbacher Zoch nicht verstehen. Dieser war am Karnevalssonntag wegen Sturmböen abgesagt worden und soll nun am 22. März, dem Laetare-Sonntag, nachgeholt werden.
„Der Dachverband scheint keine Ahnung zu haben“, sagt der Kirchenmann und „Bergische Jung“. „Am Laetare-Sonntag, dem Sonntag der Freude in der Fastenzeit, wurde der Karneval vom Papst in Rom schon vor Jahrhunderten ausdrücklich erlaubt“, sagt Pauels. Der Bürgermeister von Rom habe einem alten Zeremoniell zufolge ein Pferd geführt, auf dem der Papst gesessen habe. Dann sei es von der Kirche Santa Croce in Gerusalemme zur Lateranbasilika gegangen, wo der Papst die Menschen aufgerufen habe, sich zu freuen: „Freu dich, Jerusalem“ (lateinisch: „Laetare, Jerusaelm“). Danach sei einen Tag lang wie an Karneval gefeiert worden. „Den Brauch gab es schon, da war der BDK noch nicht gegründet“, sagt Pauels. Das Mittfasten, wie es mancherorts begangen werde, sei nichts anderes. „Und ich bin selbst schon mit Pappnas auf einer Karnevalsfeier am Laetare-Sonntag in der Eifel aufgetreten.“ Vorschlag des „Bergischen Jung“: „Vielleicht führt am 22. März einfach der Bürgermeister von Bergisch Gladbach am Anfang des Zochs ein Pferd mit einem Narren drauf durch die Gladbacher Straßen – dann kann er sich auf die alte römische Tradition berufen, und alles is jut.“
BDK-Präsident moniert mangelnde Kommunikation
So einfach sei das nicht, wendet BDK-Präsident Klaus-Ludwig Fess ein, dessen Dachverband 5300 Brauchtumsvereine mit 2,6 Millionen Mitgliedern angeschlossen sind: „In Belgien und Luxemburg gehen an diesem Sonntag auch Karnevalszüge, aber das spiegelt nicht das Brauchtum bei uns wider“, sagt er im Gespräch mit dieser Zeitung. Gerade angesichts der Aufnahme des Karnevals mit seinen lokalen Varianten als „immaterielles Kulturerbe“ durch die Unesco müsse man sehr genau darauf achten, dass das Brauchtum in seiner vor Ort typischen Form auch erhalten bleibe. Deshalb habe der BDK 2018 auch noch einmal die Grundsätze bekräftigt und von allen unterschreiben lassen. „Da gab es niemanden, der sich darüber beschwert hat“, so Fess im Hinblick auf die Ethik-Charta, „unsere Karnevalsgesetze“, wie er sie nennt. Und denen zufolge darf es Karnevalsveranstaltungen lediglich vom 3. November bis zum Samstag vor dem 1. Advent sowie zwischen Silvester und Aschermittwoch geben. „Ich habe viel Verständnis für die Situation in Bergisch Gladbach, ich war lange für die Umzüge im Saarland zuständig: Das ist ganz schlimm für die Teilnehmer, wenn so ein Zug abgesagt werden muss“, sagt Fess, „aber ich kann mich nicht einfach über unsere Grundsätze hinwegsetzen.“
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Im Übrigen habe er bis heute keine Anfrage von den Veranstaltern des Zugs wegen des Nachholtermins bekommen. „Es hat bis heute kein Gespräch stattgefunden, und auch unser Regionalverband vor Ort war in die Entscheidung nicht eingebunden. Ich bedaure sehr, dass das so hochgekocht ist“