„Wir machen weiter!“Klage gegen 30 Meter hohen Funkturm in Moitzfeld abgewiesen
Moitzfeld – Das Verwaltungsgericht Köln hat den Eilantrag abgelehnt, mit dem ein Nachbar die Baugenehmigung zur Errichtung eines 30 Meter hohen Funkturms in der Siedlung Neuenhaus in Moitzfeld außer Kraft setzen wollte. Der Kläger kündigt an, beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen. Trotzdem will die Deutsche Funkturm GmbH die Bauarbeiten in Auftrag der Deutschen Telekom fortsetzen.
Zur Begründung ihres Beschlusses führen die Richter an, der Funkmast solle der schnelleren Datenübertragung gerade an dem gewählten Standort Neuenhaus dienen. Damit handele es sich um eine fernmeldetechnische Nebenanlage im Netz der Telekom, die nach Auffassung der Richter auch in einem Wohngebiet zulässig ist. Da sie dem Wohl der Allgemeinheit diene, um eine ausreichende Mobilfunkversorgung sicherzustellen, „hätte die Baugenehmigung nur aus gravierenden Gründen versagt werden dürfen“. Solche Gründe liegen aber laut Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht vor. Aus Sicht der Kölner Richter bleibt zudem der Charakter der Ortschaft als Wohngebiet bewahrt. Der Abstand zum Grundstück des Antragstellers betrage 31 Meter. Von dem Funkmast gingen also keine „unzumutbaren Belästigungen“ aus.
Kläger verärgert: „Profitmaximierung über allem“
Das sehe der Kläger anders und beabsichtige Beschwerde beim OVG in Münster einzulegen, berichtet Franz-Albert Krämer, Anwohner der Siedlung. Dabei stehe das ganze Dorf mit etwa 20 Haushalten hinter ihm: „Wir Neuenhauser machen weiter!“ Die Enttäuschung bei allen im Ort sei sehr groß. Die Reaktionen reichten von absolutem Unverständnis über Betroffenheit bis hin zu Verärgerung. „Offenbar ist es leider so, dass Profitmaximierung über allem steht“, bedauert Krämer. Hauptkritikpunkt ist, dass das massive Betonbauwerk mit vier Meter breiten Aufbauten in 30 Meter Höhe mitten in dem Wohngebiet platziert werden soll. Die optische Wirkung des riesigen Mastes inmitten der zwei- bis dreistöckigen Einfamilienhäuser sei absolut erdrückend, so die Sicht der Anwohner. Dabei gebe es in der unmittelbaren Umgebung deutlich weniger konfliktträchtige Standorte, „zum Beispiel auf dem Feld auf der anderen Straßenseite der L 289“, meint Krämer.
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Die Deutsche Funkturm GmbH sieht jedoch keine Veranlassung, eine erneute Standortprüfung zu veranlassen. „Jetzt, wo die Bestätigung der Rechtssicherheit vorliegt, werden wir die Arbeiten fortsetzen“, sagt ein Sprecher des Unternehmens. Einen genauen Termin gebe es noch nicht.
Bürgermeister Frank Stein hat erst vor kurzem bei einem Gespräch mit Anwohnern darauf verwiesen, dass er persönlich zwar verstehe, dass sie den Funkmast nicht so nah vor ihren Häusern haben wollten. Die Baubehörde habe bei ihrer Entscheidung jedoch keinen Ermessensspielraum gehabt.