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Impfdosen-Streit in Rhein-BergNRW wirft Kreis regelwidrige Spritzenbestellung vor

Lesezeit 3 Minuten
Gladbach impfdosis rest

Rest des Impfstoffs

Rhein-Berg – Der Streit über die 25 000 Spritzen, die der Rheinisch-Bergische Kreis beschafft hat, damit im Bergisch Gladbacher Impfzentrum sieben statt sechs Impfdosen aus jeder Biontech/Pfizer Impfstoffampulle gezogen werden können, verschärft sich weiter. Wie berichtet hatte das NRW-Gesundheitsministerium am Freitag verfügt, dass die Spritzen vorerst nicht mehr verwendet werden dürfen.

Am Dienstag erklärte eine Sprecherin des Ministeriums, um aus einer Ampulle sieben statt sechs Impfdosen aufziehen zu können, wie dies das NRW-Gesundheitsministerium erlaubt habe, seien die Spezialspritzen gar nicht nötig. „Auch die vom Land beschafften Spritzen verfügen gemäß Hersteller über kein Totraumvolumen“, so Sprecherin Miriam Skroblies vom NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS).

Erstaunlich: Bei der Präsentation der vom Land beschafften Spritzen hatte der Leitende Impfarzt im Bergisch Gladbacher Impfzentrum, Dr. Hans-Christian Meyer, im Beisein weiterer medizinischer Experten gezeigt, dass er damit nur in Ausnahmefällen sieben Impfdosen aus einer Ampulle ziehen konnte. Zugleich hatte Meyer demonstriert, dass die vom Kreis beschafften Zero-Residual-Spritzen, wie sie unter anderem aus der Augenbehandlung bekannt sind, kontinuierlich das Aufziehen von sieben Impfdosen aus einem Impfstofffläschchen erlaubten.

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In der konventionellen Spritze (rechts) bleibt nach der Impfung im oberen hellen Abschnitt ein Impfstoffrest in der Spritze, der mit weggeworfen wird. In der Non-Residual-Spritze (l.) bleibt, wie Dr. Hans-Christian Meyer zeigt, kein Rückstand.

Auf die Nachfrage dieser Zeitung, wie das Ministerium den offenbar toten Raum in der zur Verfügung gestellten Spritze bewerte, gab es zunächst keine Antwort. Der Leitende Impfarzt des Gladbacher Impfzentrums aber hatte darauf hingewiesen, dass nur mit Spritzen, die keinen Rest in sich behalten, zuverlässig sichergestellt werden könne, aus einer Ampulle Impfstoff sieben Impfdosen zu gewinnen.

Debatten hinter den Kulissen

Nach Informationen dieser Zeitung soll es hinter den Kulissen im NRW-Gesundheitsministerium gar nicht allein um die Spritzen gehen, sondern auch um nicht eingeholte Zustimmung von Beteiligten auf Landesebene. Das Ministerium selbst machte dazu keine Angaben, wies in seiner Stellungnahme an die Redaktion allerdings darauf hin, dass das Land mit der Apothekerkammer einen Vertrag geschlossen habe, wonach Apotheker beziehungsweise Pharmazeutisch-technische Assistenten für die Aufbereitung (Rekonstitution) des Impfstoffs in den Impfzentren verantwortlich seien und dass zunächst eine fachliche Prüfung der Zero-Residual-Spritzen und Autorisierung durch das Ministerium erforderlich sei.

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Die verworfenen Spritzen

Damit wendet sich das Ministerium indirekt gegen den von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) eingesetzten Leitenden Impfarzt Meyer. Dieser hatte den Apothekern und Pharmazeutisch-technischen Assistenten im Gladbacher Impfzentrum selbst die Non-Residual-Spritzen gezeigt und den Impfstoff dann von ihnen darin aufziehen lassen.

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Auch den Rheinisch-Bergischen Kreis geht das Ministerium in seiner Stellungnahme hart an: Er habe „entgegen der Erlasslage Zero-Residual-Spritzen beschafft und setzt diese im dortigen Impfzentrum ein“.

Kreis weist den Vorwurf zurück

Beim Kreis weist man den Vorwurf entschieden zurück: „Wir verstoßen nicht gegen Erlasse, sondern halten sie ein, auch wenn wir uns zum Inhalt manchmal eigene Gedanken machen“, so Kreissprecherin Birgit Bär auf Anfrage dieser Zeitung. Die 25.000 Zero-Residual-Spritzen habe der Kreis auf Anregung des von der Kassenärztlichen Vereinigung eingesetzten Leitenden Impfarztes beschafft: „Er hat uns einleuchtend erklärt und gezeigt, dass in diesen Spritzen kein Rest zurückbleibt, und wir wollten das vom Ministerium ja genehmigte Pilotprojekt zur Gewinnung einer siebten Impfdosis unterstützen.“ Mit Blick auf die „noch laufende Prüfung im Ministerium“, ergänzte Bär: „Wir warten die Prüfung des Ministeriums ab und gehen davon aus, dass sich das klären lässt.“

Immerhin schließt das Ministerium in seiner Stellungnahme nicht aus, dass eine Prüfung der Zero-Residual-Spritzen und gegebenenfalls auch noch eine Autorisierung möglich ist. Einen Zeitrahmen dafür nennt die Sprecherin unterdessen nicht und weist erneut nachdrücklich darauf hin, dass der Einsatz der durch den Kreis beschafften Spritzen „solange auszusetzen“ sei, „bis die Frage der Eignung abschließend geklärt ist“.