Bergisch Gladbach – Die „Verzögerungen im Betriebsablauf“ sind bei der Deutschen Bahn ein Hauptgrund, weshalb es zu Verspätungen auf dem Streckennetz kommt. Was genau das ist, erschließt sich den Reisenden meist nicht.
Beim Bau des zweiten S-Bahn-Gleises zwischen Kopfbahnhof Bergisch Gladbach und Haltepunkt Köln-Dellbrück kommt es jetzt auch zu einer „Verzögerung im Betriebsablauf“: Das erforderliche Planfeststellungsverfahren, entscheidender Schritt vor dem Bau, wird voraussichtlich erst im September 2022 starten können und nicht zu einem früheren Zeitpunkt im Jahr; das ist die Einschätzung des zuständigen Zweckverbands Nahverkehr Rheinland (NVR).
CDU-Antrag scheiterte im Ausschuss
Allerdings wissen die Verkehrsplaner in diesem Fall, woran es liegt: an einer Entscheidung im Gladbacher Ausschuss für strategische Stadtentwicklung und Mobilität. Im September war dort mehrheitlich zur Bahnüberführung Buchholzstraße (Stadtteil Gronau) beschlossen worden, die bevorzugte Planungsvariante nur „in reduzierter Form voranzubringen“.
Dabei ging es um eine neue Spannbrücke mit 58 Metern lichter Weite und einen zu prüfenden Anschluss einer neuen Straße über das Gewerbegebiet Kuhlerbusch (Gleisdreieck) zur Kalkstraße in der Stadtmitte. Ein politisch motivierter Beschluss, mit Ampelmehrheit durchgesetzt. Ein CDU-Antrag, auf die Reduzierung des Straßenanschlusses zu verzichten, scheiterte im Ausschuss.
Entscheidung verzögert Planung
Eine bisher favorisierte neue Straße Richtung Refrather Weg wird nun lediglich als „Alternative Option“ gesehen, und höchstens bis zum Anschluss Mülheimer Straße geführt – dies hätte wohl als Einstieg in die Bahndamm-Ortsumgehung interpretiert werden können.
Als Folge der Gladbacher Ausschussentscheidung sei die DB Netz AG gezwungen, „die Brückenplanung mit den neuen Planungsparametern neu aufzusetzen“, berichtet jetzt der Nahverkehr Rheinland in einer Mitteilung an seine Mitglieder. Die DB-Planer müssten veränderte Schnittwinkel zwischen Bahnstrecke und Buchholzstraße beachten, was den Abschluss der Entwurfs- und Genehmigungsplanung verzögere.
Zuständig ist das Eisenbahnbundesamt
Das Planfeststellungsverfahren für den laut Nahverkehr Rheinland „Planungsabschnitt 1“ verschiebe sich deshalb auf September des nächsten Jahres. Wieviel Zeit diese Planfeststellung letztlich beansprucht, scheint auch für die Streckenplaner einem Blick in die Glaskugel zu ähneln. Selbst einen ungefähren Zeitplan, wann mit dem zweiten Gleis zu rechnen sein könnte, gibt es nicht bei den Beteiligten (Stadt Bergisch Gladbach, Deutsche Bahn, Nahverkehr Rheinland).
Weil sich womöglich aus dem Verfahren auch gerichtliche Auseinandersetzungen zur Streckenführung (unter anderem durch das FFH-Naturschutzgebiet Thielenbrucher Moor auf Kölner Gebiet) ergeben könnten, muss mit mehreren Jahren Planungszeit gerechnet werden. Zuständig sind auch nicht die Kommunen vor Ort oder die Bezirksregierung in Köln, sondern das Eisenbahnbundesamt.
Diese Behörde wird am Ende entscheiden, ob für den Bau des zweiten Gleises Baurecht erteilt werden kann. Bei einem positiven Beschluss beginnen die Planer der Bahn mit der Bauvorbereitung: Unter anderem müssen die Gewerke europaweit ausgeschrieben werden.
Mit dem zweiten Glas sollen die bestehende Linie S11 und zwei neue Linien (S10 und S14) in den Hauptverkehrszeiten fast einen Fünf-Minuten-Takt für die Reisenden bringen.